Bedingte Strafe
Geisterfahrer raste gegen Vorarlberger Lkw - verurteilt
28.01.2009
Ein Geisterfahrer ist am Mittwoch für die Verursachung eines Flammeninfernos auf der Autobahn Lindau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der 33-jährige Kaufmann hatte im April 2007 nach einer Betriebsveranstaltung mit mehr als 1,8 Promille im Blut seinen Wagen bei Gilching entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn gelenkt.
Lkw-Explosion ohne Personenschaden
Bei Gräfelfing fuhr er frontal
gegen einen Vorarlberger Sattelzug, der mit 36.000 Litern Kraftstoff beladen
war. Das Fahrzeug explodierte und brannte vollständig aus, der Fahrer aus
Feldkirch konnte sich durchs Fenster auf der Beifahrerseite retten.
Das Amtsgericht München verurteilte den 33-Jährigen wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Verkehrsgefährdung sowie Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 23 Monaten Bewährungsstrafe und acht Monaten Führerscheinsperre.
Milderungsgründe
"Ich weiß nicht, was passiert ist und wie
es dazu kam", beteuerte der 33-Jährige in dem Prozess. Bei Veranstaltungen
wie der am Vorabend des Unfalls trinke er üblicherweise vier bis fünf Bier
und ebenso viele Schnäpse. Unter Stress habe er damals nicht gestanden. "Im
Gegenteil", sagte der 33-Jährige im Prozess. Er hatte gerade seiner jetzigen
Frau einen Heiratsantrag gemacht und war "beruflich erfolgreich". Der bisher
unbescholtene Angeklagte nimmt seither an einer Alkoholberatung teil und
unterzieht sich unangekündigten Kontrollen. Das wirkte sich zu seinen
Gunsten aus.
Entscheidend für die Aussetzung der Strafe war aber, dass kein Mensch verletzt worden ist. "Was hätte passieren können als Sie elf Kilometer mit einer Affengeschwindigkeit auf andere zurasten, kann sich jeder selber ausmalen", sagte Staatsanwältin Elisabeth Ehrl. Richterin Sabine Kehl sprach von einer "extrem hohen Gefährdung".
Schaden von 500.000 Euro
Bei dem Unfall hatten umherfliegende
Teile des Sattelschleppers auf der Gegenfahrbahn ein Auto getroffen und
Totalschaden verursacht. Die Erneuerung des Straßenbelags und die
Beseitigung von Umweltschäden kosteten nach Angaben eines Polizeibeamten
mindestens eine halbe Million Euro. Die Versicherung hat der Verteidigung
zufolge den Schaden "zügig reguliert", der Angeklagte müsse aber mit
Regressforderungen rechnen.