Keine Kündigung
Lehrer darf trotz sexueller Belästigung arbeiten
05.06.2008
Der Vorarlberger Pädagoge soll auf einer Sprachreise zwei Schülerinnen belästigt haben. Er will nicht zurechnungsfähig gewesen sein.
Ein Vorarlberger Gymnasiallehrer, der zwei Schülerinnen sexuell belästigt haben soll und deswegen (nicht rechtskräftig) verurteilt worden ist, wehrt sich vorerst erfolgreich gegen seine Kündigung. Laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Feldkirch rechtskräftig bestätigt, wo der Mann mit Erfolg seine Wiedereinstellung verlangt hatte. Vorarlbergs Schul-Landesrat Siegi Stemer (V) erklärte, dass der Lehrer dennoch "bis auf weiteres nicht unterrichten wird". Weitere Schritte würden überlegt.
Durch K.o.-Tropfen nicht zurechnungsfähig
Der Lehrer soll
auf einer Sprachreise im Ausland im vergangenen Jahr zwei Schülerinnen
verbal und tätlich belästigt haben, vor dem Strafgericht wurde der Mann im
Februar zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig, der Mann ging in Berufung, die noch läuft. Der Pädagoge
erklärte, zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein. Ihm seien
in einer Diskothek K.o.-Tropfen verabreicht worden, er sei volltrunken
gewesen.
Der Mann war vom Landesschulrat zunächst ermahnt und dann Monate später wegen des Vorfalls gekündigt worden. Das Arbeitsgericht entschied jedoch, dass man den Pädagogen - anstatt ihn zunächst zu ermahnen und dann zu suspendieren - sofort hätte entlassen müssen. Demnach hätte das Eintreffen der polizeilichen Protokolle zum Vorfall nicht abgewartet werden dürfen. Dieses Urteil wurde nun in zweiter Instanz vom OLG Innsbruck bestätigt.
Sachverhalt wurde praktisch nicht verhandelt
Stemer erklärte,
das Urteil sei aus formalistischen Gründen bestätigt worden, der Sachverhalt
sei in der Sache praktisch nicht behandelt worden. Seitens der
Finanzprokuratur, die die Republik vor Gericht vertritt, habe man ihm
bestätigt, dass das Verhalten der Behörde korrekt gewesen sei, betonte
Stemer. Die Finanzprokuratur prüfe nun, ob man in Revision gehe.
Der Anwalt des Lehrers, Karl-Heinz Plankl, sagte gegenüber dem Rundfunk, dass sein Mandant unterrichten wolle. Eine Freistellung bei vollen Bezügen komme nicht infrage. Die Landesschulratsdirektion sieht auch einen Vergleich als Möglichkeit.