Fahrlässige Tötung
Lokführer nach Bahnunfall freigesprochen
18.11.2008
Ein 47-jähriger Mann wurde aufgrund eines Bahnunfalles im Dezember, wobei 3 Menschen getötet wurden vom Landesgericht Feldkirch freigesprochen.
Ein 47-jährige Lokführer, der im Dezember 2006 beim Zugsunglück zwischen Lochau und Bregenz die Bahn gesteuert hatte, ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch vom Berufungssenat freigesprochen worden. In erster Instanz war der Mann wegen fahrlässiger Tötung von drei Menschen noch zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Auf den Gleisen zwischen Lochau und Bregenz sind im Dezember 2006 eine 32-jährige Polizistin, ein 63-jähriger Kriminalbeamter und ein 47-jähriger Leichenbestatter ums Leben gekommen. Sie wurden von einem Eurocity-Zug erfasst, als sie einen Unfall auf den Gleisanlagen untersuchten. Bereits in der Nacht war dort ein 18-Jähriger getötet worden.
Die Gleisstrecke zwischen Bregenz und Lochau war nicht gesperrt, und auch andere entsprechende Sicherheitsvorkehrungen waren seitens der Bahn nicht getroffen worden. Ein Disponent wurde deshalb bereits wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Der damalige Notfallleiter muss sich demnächst ebenfalls vor Gericht verantworten.
Der Lokführer war in erster Instanz vom Bezirksgericht Bregenz ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, er habe den Funk nicht rechtzeitig vom deutschen auf den österreichischen Kanal umgestellt. Dagegen richtete sich die Berufung von Verteidiger Günther Tarabochia. Der Berufungssenat des Landesgerichts in Feldkirch hob am Dienstag die erstinstanzliche Entscheidung auf. Ein neuerlich durchgeführtes Beweisverfahren mit neun Zeugen ergab, dass dem Lokführer kein Sorgfaltsverstoß angelastet werden kann. Seine Aussage, er habe den Funk sehr wohl umgestellt, sei aber wegen einer Störung dennoch nicht erreichbar gewesen, konnte nicht widerlegt werden. Somit wurde der 47-Jährige freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.