Urteil nicht rechtskräftig
Mehr als sieben Jahre Haft für Vergewaltigung für 25-Jährigen in Vbg.
23.02.2022Angeklagter gestand, sich an der Mutter des gemeinsamen Kindes vergangen zu haben.
Ein 25-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen Vergewaltigung und anderer Straftaten zu einer Haft von sieben Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Der neunfach vorbestrafte Angeklagte sitzt bereits im Gefängnis, aktuell verbüßt er eine 20-monatige Haftstrafe aus einer früheren Verurteilung. Das Urteil vom Mittwoch ist nicht rechtskräftig.
Der damals junge Vater eines Kleinkinds wurde im Mai 2020 aus dem Gefängnis entlassen. Wieder in Freiheit musste er jedoch feststellen, dass sich die Kindsmutter inzwischen in einen anderen Mann verliebt hatte. Außer sich vor Wut, erfasste er die Frau, warf sich auf sie und verging sich an ihr. Danach sperrte er die Kindsmutter die ganze Nacht über ein.
Außer der Vergewaltigung wurden dem Mann auch mehrere Diebstähle vorgeworfen. Zudem soll er ein Fahrzeug unbefugt in Gebrauch genommen und Urkunden unterdrückt haben. Der 25-Jährige zeigte sich von Anfang an in allen Anklagepunkten geständig.
Die neuerlich gegen ihn verhängte Haftstrafe wurde vom Gericht mit sieben Jahren und zwei Monaten bemessen. Zur Zeit sitzt der Mann noch 20 Monate Haft aus seiner bis dato letzten Verurteilung ab. Das am Mittwoch gesprochene Urteil ist nicht rechtskräftig.