Der 53-Jährige prellte Anleger - in Europa und in den USA. Nun muss er 6 Jahre ins Gefängnis.
Ein 53-jähriger Vorarlberger ist am Mittwoch nach sieben Verhandlungstagen am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Der gebürtige Feldkircher soll ein Dutzend Anleger aus Deutschland, der Schweiz, der Türkei und den USA um insgesamt viereinhalb Millionen Euro geprellt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Betrüger selbst Opfer von Hintermännern
Sieben Tage
lang, verteilt über drei Wochen, verhandelte der Schöffensenat des
Landesgerichts. Der 53-Jährige beteuerte bis zuletzt, dass er nie jemanden
vorsätzlich habe betrügen wollen, sondern selbst Opfer von kriminellen
Hintermännern geworden sei. "Der Angeklagte hielt nie, was er den
Anlegern versprochen hatte", brachte Staatsanwalt Reinhard Fitz im
Schlussplädoyer die Vorgangsweise des mutmaßlichen Betrügers auf den Punkt.
Weiters empfahl ihm der Anklagevertreter ein "Handbuch der Ausreden"
zu verfassen.
Verteidiger Christoph Rümmele plädierte an die Schöffen, sich den Fall genauer anzusehen. Sein Mandant habe in seiner eigenen Welt gelebt. Außerdem zitierte Rümmele das Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der dem Angeklagten einen mangelnden Realitätsbezug attestierte.
Sechs Jahre Haft
In den frühen Nachmittagsstunden des Mittwoch
verkündete Vorsitzende Angelika Prechtl-Marte nach mehrstündiger Beratung
das Urteil. Der 53-Jährige muss für sechseinhalb Jahre hinter Gitter, zudem
wurde er zu einer Schadens-Rückzahlung verurteilt. Der Mann muss an mehrere
Geschädigte 267.300 Euro bezahlen. Ein US-amerikanisches Opfer bekam
außerdem 80.000 US-Dollar (53.040 Euro), ein Schweizer Geschädigter 56.000
Schweizer Franken (37.098 Euro) zugesprochen. Opfer, die bei diesem Zuspruch
nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, müssen über den
Zivilrechtsweg versuchen, ihr Geld zurückzubekommen.
Mildernd wertete das Gericht die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Mannes, das lange Zurückliegen der Straftaten und, dass eine der Taten beim Versuch geblieben ist. Erschwerend waren hingegen die Vorstrafen, die hohe Schadenssumme und der lange Tatzeitraum. Bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren hielt der Senat sechseinhalb Jahre für angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Flucht endete in Nizza
Der Fall des mutmaßlichen Vorarlberger
Betrügers hatte während längerer Zeit für Schlagzeilen gesorgt, weil der
Angeklagte sich vor dem ursprünglich im Juni 2008 angesetzten Prozess nach
London absetzte. Dort nahmen ihn die britischen Behörden im August fest,
setzten ihn aber gegen Kaution auf freien Fuß. Nachdem die Auslieferung nach
Österreich offenbar kurz bevor stand, machte sich der Feldkircher Mitte März
dieses Jahres erneut aus dem Staub, ehe seine Flucht im April in Nizza zu
Ende ging.