3 Todesopfer
ÖBB-Leiter nach Unfall freigesprochen
02.04.2009
Ein ÖBB-Notfallleiter musste sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Bregenz verantworten. Er wurde freigesprochen.
Mehr als zwei Jahre nach einem schweren Bahnunglück zwischen Lochau und Bregenz mit drei Toten musste sich am Donnerstag der damals zuständige ÖBB-Notfallleiter wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Bregenz verantworten. Der 48-Jährige bekannte sich nicht schuldig, er habe seine Aufgaben korrekt erfüllt. Das Gericht sprach den Angeklagten nach einer bis in die Abendstunden dauernden Verhandlung im Zweifel frei. Die Staatsanwaltschaft meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Schuld an.
Zug raste an Unfallstelle vorbei
Im Dezember 2006 waren drei
Polizeibeamte und ein Leichenbestatter damit beschäftigt gewesen, auf der
Bahnstrecke zwischen Lochau und Bregenz eine Leiche zu bergen. Die vier
Personen gingen davon aus, dass alle Züge mit maximal 30 km/h vorbeifahren
würden. Eine Garnitur, die mit 86 Stundenkilometer heranraste, kostete
schließlich drei der vier Personen das Leben. Im anschließenden Prozess im
Herbst 2007 wurde der damalige Disponent rechtskräftig zu sechs Monaten
bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, der Lokführer wurde in zweiter Instanz
freigesprochen. Der Notfallleiter, der damals als Zeuge geladen war, rief
mit seinen Aussagen Unverständnis beim Gericht hervor. Gegen ihn wurde im
Juli 2008 ebenfalls Anklage erhoben.
Er habe sich den ÖBB-Vorschriften gemäß korrekt verhalten, argumentierte der Notfallleiter am Donnerstag vor Gericht. Die Befragungen drehten sich vor allem um die Frage der Informationsweitergabe. Die Polizei rief den damaligen Notfallleiter an, um mitzuteilen, dass an den Gleisen eine Leichenbergung durchgeführt werde. Der 48-Jährige gab vor Gericht an, dann den Disponenten angewiesen zu haben, das Nötige gemäß den Anordnungen der Exekutive zu veranlassen.
Der Disponent dagegen sagte aus, dies sei lediglich eine Verständigung, keine Anordnung, gewesen. Er räumte Kommunikationsfehler ein, betonte aber, dass es Aufgabe des Notfallleiters gewesen wäre, den Fahrdienstleiter zu informieren. Er selbst habe diesen gemäß seiner Zuständigkeit nur bezüglich des ersten Zuges bei Bregenz benachrichtigt, der tatsächlich die spätere Unfallstelle langsamer passierte. Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden sieben weitere Zeugen einvernommen, darunter weitere Disponenten und mehrere Notfallleiter der ÖBB.
Richterin Katja Mayerhofer betonte in der Urteilsbegründung, sie sei nicht ganz überzeugt, dass der Notfallleiter alles richtig gemacht habe. Jedenfalls seien aber die Vorschriften der ÖBB "äußerst verwirrend". Die ÖBB haben diese nach dem Unfall geändert: War vorher etwa eine Streckensperre bei Anwesenheit von Einsatzkräften auf den Gleisen eine Möglichkeit, ist sie nun ein Muss.