Gerichtsurteil
Schuldsprüche wegen Bahnunglück mit 3 Toten
14.09.2007
Ein Lokführer und der Disponent haben sich am Freitag beide vor Gericht für "nicht schuldig" bekannt. Das Gericht entschied gegenteilig.
Am Bezirksgericht Bregenz sind heute, Freitag, zwei ÖBB-Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sollen im vergangenen Dezember den Tod dreier Menschen auf der Bahnstrecke Lochau bei Bregenz verursacht haben. Die bedingten Freiheitsstrafen im Ausmaß von sechs Monaten für den Disponenten und drei Monaten für den Lokführer sind nicht rechtskräftig.
Der Unfall
Im Dezember waren drei Polizeibeamte und ein
Leichenbestatter damit beschäftigt, auf der Bahnstrecke zwischen Lochau und
Bregenz eine Leiche zu bergen. Die vier Personen gingen davon aus, dass alle
kommenden Züge mit maximal 30 km/h vorbeifahren würden. Ein Zug, der mit 86
Stundenkilometer heranraste, kostete drei der vier Personen das Leben.
"Verkettung unglücklicher Umstände"
"Das
Ganze war sicher eine Verkettung unglücklicher Umstände. Allerdings gab es
auch grobe Versäumnisse der ÖBB. So hat der damals zuständige Notfallleiter
heute sicher kein gutes Bild abgegeben", begründete Richter Christian
Röthlin das Urteil. Angeklagt war der 46-jährige Lokführer, der am Morgen
des 29. Dezember nach Ansicht des Gerichts vergaß, den Funk vom deutschen
auf den österreichischen Kanal umzustellen. Somit konnte er laut Gericht den
Funkspruch nicht empfangen, der ihn über die auf dem Gleis befindlichen
Personen hätte informieren sollen. "Siebzig Sekunden Zeit, die den drei
Todesopfern eine Chance gegeben hätte, zu überleben", so Christian Röthlin.
Hauptschuld
Die Hauptschuld an dem Unfall wurde allerdings dem
45-jährigen Disponenten zugesprochen, der damals in der Innsbrucker
Leitstelle Dienst hatte. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugestanden,
dass er sich der drohenden Gefahr bewusst war. Dennoch wurde der
Fahrdienstleiter in Wolfurt 19 Minuten lang nicht verständigt, dass sich
Menschen auf den Gleisen befanden - was laut Staatsanwalt Reinhard Fitz das
Naheliegendste gewesen wäre. Der Fahrdienstleiter hätte den Zug mittels
Signal stoppen oder notfalls den Strom abschalten können. Der Disponent
hingegen erreichte den Lokführer per Funk nicht und konnte so nur am
Bildschirm zusehen, wie das Unglück seinen Lauf nahm.
Unprofessionelles Notfallmanagement
Als äußerst unprofessionell
beurteilte das Gericht das Verhalten des ÖBB-Notfallmanagements. Ob gegen
den damaligen Notfallleiter ebenfalls noch Anklage erhoben wird, behält sich
die Staatsanwaltschaft vor. Beide Verurteilten fühlten sich nicht schuldig
und gingen in Berufung.