Bosnier verurteilt
Stiefvater mit 74 Messerstichen getötet
26.06.2009
Der 28-jährige Täter wird in eine Anstalt eingewiesen, er leidet unter Verfolgungswahn. Der Mann war im Streit mit zwei Messern auf seinen 59-jährigen Stiefvater los gegangen.
Ein 28-jähriger Bosnier, der im Oktober vergangenen Jahres seinen 59-jährigen Stiefvater mit mehr als 70 Messerstichen umgebracht hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen am Landesgericht Feldkirch kamen am Freitag im Prozess einstimmig zum Ergebnis, dass der Mann den 59-Jährigen zwar vorsätzlich getötet hat, zum Zeitpunkt der Tat aber nicht zurechnungsfähig war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Streit war eskaliert
Zu der tödlichen Auseinandersetzung war es
am 27. Oktober 2008 in der Wohnung des Opfers im Feldkircher Ortsteil Levis
gekommen. Damals eskalierte ein heftiger Streit zwischen den beiden Männern,
die kein gutes Verhältnis zueinander hatten. Der 28-Jährige ging gleich mit
zwei Messern auf seinen Stiefvater los. Vor Gericht sagte er aus, dass
Stimmen im befohlen hätten, den 59-Jährigen zu töten. Allem Anschein nach
hörte der 28-Jährige jeden Tag in der Früh CDs mit Koran-Versen, um die
Dämonen aus seinem Kopf zu vertreiben. Dem 59-Jährigen war der Zustand
seines Stiefsohns offenbar nicht bewusst.
Messer drang durch den Kopf
Gerichtsmediziner Walter Rabl
schilderte eindrücklich die Brutalität der Messerattacke. Die Stiche wurden
mit so großer Wucht ausgeführt, dass Rippen und Handballen zersplitterten
und das Messer durch den Kopf drang. Insgesamt stach der 28-Jährige 74 Mal
auf seinen Stiefvater ein, allein am Kopf des Opfers wurden 16 Stiche
gezählt. Der 59-Jährige, der sich so lange er konnte heftig wehrte, starb
schließlich an Blutverlust. Die Überlebenszeit habe etwa 15 Minuten
betragen, in den letzten Minuten dürfte der Stiefvater aber bewusstlos
gewesen sein, erklärte Rabl.
Angeklagter leidet unter Verfolgungswahn
Dem Gutachten von
Gerichtspsychiater Reinhard Haller zufolge leidet der 28-Jährige seit drei
bis vier Jahren unter Verfolgswahn. Dass er vor Gericht am Freitag einen
ruhigen Eindruck machte, sei einzig auf die Wirkung hoch dosierter
Psychopharmaka zurückzuführen. Bei den in Vorarlberg in den vergangenen 30
Jahren begangenen Tötungsdelikte sei in knapp 18 Prozent der Fälle
Schizophrenie im Spiel gewesen.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Othmar Kraft entschied sich für eine Einweisung des 28-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Bis das Urteil Rechtskräftigkeit erlangt, wird er im LKH Rankweil untergebracht.