Bosnier verurteilt

Stiefvater mit 74 Messerstichen getötet

26.06.2009

Der 28-jährige Täter wird in eine Anstalt eingewiesen, er leidet unter Verfolgungswahn. Der Mann war im Streit mit zwei Messern auf seinen 59-jährigen Stiefvater los gegangen.

Zur Vollversion des Artikels
© Lems
Zur Vollversion des Artikels

Ein 28-jähriger Bosnier, der im Oktober vergangenen Jahres seinen 59-jährigen Stiefvater mit mehr als 70 Messerstichen umgebracht hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen am Landesgericht Feldkirch kamen am Freitag im Prozess einstimmig zum Ergebnis, dass der Mann den 59-Jährigen zwar vorsätzlich getötet hat, zum Zeitpunkt der Tat aber nicht zurechnungsfähig war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Streit war eskaliert
Zu der tödlichen Auseinandersetzung war es am 27. Oktober 2008 in der Wohnung des Opfers im Feldkircher Ortsteil Levis gekommen. Damals eskalierte ein heftiger Streit zwischen den beiden Männern, die kein gutes Verhältnis zueinander hatten. Der 28-Jährige ging gleich mit zwei Messern auf seinen Stiefvater los. Vor Gericht sagte er aus, dass Stimmen im befohlen hätten, den 59-Jährigen zu töten. Allem Anschein nach hörte der 28-Jährige jeden Tag in der Früh CDs mit Koran-Versen, um die Dämonen aus seinem Kopf zu vertreiben. Dem 59-Jährigen war der Zustand seines Stiefsohns offenbar nicht bewusst.

Messer drang durch den Kopf
Gerichtsmediziner Walter Rabl schilderte eindrücklich die Brutalität der Messerattacke. Die Stiche wurden mit so großer Wucht ausgeführt, dass Rippen und Handballen zersplitterten und das Messer durch den Kopf drang. Insgesamt stach der 28-Jährige 74 Mal auf seinen Stiefvater ein, allein am Kopf des Opfers wurden 16 Stiche gezählt. Der 59-Jährige, der sich so lange er konnte heftig wehrte, starb schließlich an Blutverlust. Die Überlebenszeit habe etwa 15 Minuten betragen, in den letzten Minuten dürfte der Stiefvater aber bewusstlos gewesen sein, erklärte Rabl.

Angeklagter leidet unter Verfolgungswahn
Dem Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller zufolge leidet der 28-Jährige seit drei bis vier Jahren unter Verfolgswahn. Dass er vor Gericht am Freitag einen ruhigen Eindruck machte, sei einzig auf die Wirkung hoch dosierter Psychopharmaka zurückzuführen. Bei den in Vorarlberg in den vergangenen 30 Jahren begangenen Tötungsdelikte sei in knapp 18 Prozent der Fälle Schizophrenie im Spiel gewesen.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Othmar Kraft entschied sich für eine Einweisung des 28-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Bis das Urteil Rechtskräftigkeit erlangt, wird er im LKH Rankweil untergebracht.

Zur Vollversion des Artikels