Neues Gesetz
Urne kann zu Hause aufbewahrt werden
13.05.2009
Die Asche des Verstorbenen kann ab Sommer auch zu Hause aufbewahrt werden.
Noch vor dem Sommer bekommt Vorarlberg ein neues Bestattungsgesetz.
„Nach
langen Diskussionen mit den Seniorenvereinigungen haben sich alle
Landtagsparteien auf einen Kompromiss geeinigt“, zeigt sich
Gesetzgebungslandesrat Siegmund Sterner (ÖVP) zufrieden. In Zukunft kann die
Asche Verstorbener nicht nur auf einem Friedhof, sondern auch zu Hause
aufbewahrt werden. Ein kleiner Teil der Asche muss jedoch an einem
öffentlichen Ort sein, damit andere Angehörige oder Freunde nicht von der
Trauerbekundung ausgeschlossen werden. Das Gesetz ist an eine Bedingung
geknüpft: Noch zu Lebzeiten müssen Interessierte eine schriftliche Erklärung
ablegen, wer die Asche nach dem Ableben bekommt. Wann genau das Gesetz in
Kraft tritt, ist noch unklar.