Feldkirch
Vergewaltiger verletzt Opfer schwer
19.02.2015
Der 16-jährige Bursche wurde zu 3,5 Jahren Haft verurteilt.
Am Landesgericht wurde am Donnerstag ein jugendlicher Vorarlberger wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen und schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann hatte im Sommer vergangenen Jahres eine 20-Jährige so schlimm zugerichtet, dass sie notoperiert werden musste. Vor Gericht zeigte er sich geständig.
Zeltfest
Die beiden jungen Leute lernten einander im Juli 2014 auf einem Zeltfest in Gaißau (Bezirk) kennen und verließen gemeinsam gegen 3.00 Uhr das Fest. Danach kam es auf einem nahe gelegenen Grundstück zu einer körperlichen Attacke des damals 16-jährigen. Laut Urteil schlug der junge Mann der Frau drei Mal mit der Faust ins Gesicht, danach folgten schwere sexuelle Übergriffe auf die Bewusstlose. Das Opfer musste notoperiert werden und konnte lange nicht einvernommen werden. Erinnerungslücken erschwerten zusätzlich die Rekonstruktion.
Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt gesehen und sexuellen Missbrauch einer Wehrlosen sowie schwere Körperverletzung angeklagt. Nur das Urteil wurde öffentlich verkündet: Dreieinhalb Jahre unbedingte Haft für den Angeklagten, zusätzlich muss er 20.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Auch für gesundheitliche Folgeschäden und deren Behandlung muss der junge Mann künftig aufkommen.
Mildernd sah das Gericht die Unbescholtenheit, das Geständnis und die alkoholbedingte eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit an. Erschwerend wurden unter anderem die besondere Brutalität der Tat sowie die schweren Verletzungen des Opfers durch die Schläge und sexuellen Übergriffe gewertet. Aufgrund des Vorgehens und der schweren Folgen der Tat für das Opfer war eine teilbedingte Haftstrafe nach Ansicht des Gerichts nicht möglich.
Nicht rechtskräftig
Vor Gericht sagte nur der Angeklagte aus, Zeugen waren nicht geladen, auch das Opfer blieb dem Prozess fern. Sie könne sich weiterhin nicht an den Vorfall erinnern, hieß es. In der Vernehmung hatte der 16-Jährige angegeben, dass es zwischen ihm und dem Opfer zuerst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen war, bevor ein Streit zur Eskalation führte. Zudem wurden vor Gericht zwei Gutachten verlesen. Dabei handelte es sich um ein psychiatrisches Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten und um ein medizinisches über die Verletzungen der jungen Frau.
Die Anwältin des Opfers kündigte an, auch den Zivilrechtsweg beschreiten zu wollen. Die Verteidigung meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.