Nach Hause

Vorarlberger dürfen Urnen mitnehmen

12.05.2009

Das Vorarlberger Bestattungsgesetz wurde geändert. Man darf künftig die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause nehmen, ein Teil der Asche muss aber öffentlich zugänglich bestattet werden.

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© sxc
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Nach langen Gesprächen mit den Seniorenvertretern erhält Vorarlberg voraussichtlich noch vor dem Sommer ein neues Bestattungsgesetz. Künftig darf die Asche Verstorbener grundsätzlich mit nach Hause genommen werden, ein kleiner Teil der sterblichen Überreste muss aber an einem öffentlich zugänglichen Ort beigesetzt werden. Unter gewissen Auflagen wird es außerdem möglich sein, private Urnenstätten zu betreiben. Die entsprechende Regierungsvorlage wurde am Dienstag beschlossen, erklärten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Legistik-Landesrat Siegi Stemer (beide V).

Handschriftliche Verfügung
Als Voraussetzung für die Mitnahme der Urne muss eine handschriftliche Verfügung des Verstorbenen vorliegen, wer das Bestattungsgefäß erhalten soll. Durch den Verbleib einer laut Stemer "kleinen Teilmenge" der Asche werde allen Angehörigen und Trauernden der "Zugang" zum Toten ermöglicht, begründete Stemer die Aufteilung der Asche. "Das wird sehr einfach, unbürokratisch und für eine bescheidene Gebühr gehen", sagte Stemer. Ursprünglich war die Aufteilung nicht vorgesehen, die Seniorenvereinigungen haben aber darauf bestanden.

"Private Urnenstätten"
Urnenbestattungen werden in Vorarlberg künftig grundsätzlich auch außerhalb von Friedhöfen in "privaten Urnenstätten" möglich sein. Solche Stätten müssen für mindestens 50 Urnen Platz bieten, wenigstens 30 Jahre betrieben und öffentlich zugänglich gehalten werden. Es gebe bereits mehrere Interessenten, einer davon sei das Krematorium in Hohenems, sagte Stemer. "Das Krematorium wird wohl bald eine solche Anlage verwirklichen", so der Landesrat.

"Das neue Gesetz ist eine Anpassung an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse. Es ist ein Kompromiss zwischen verschiedenen Positionen", sagte Stemer. Das derzeitige Vorarlberger Bestattungsgesetz geht im Wesentlichen auf das Jahr 1969 zurück.

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