Mordversuch und Raub

Vorarlberger geht für 14 Jahre in Haft

02.10.2008

Vor gut einem Jahr raubte ein 32-Jähriger einen Taxilenker aus und fügte ihm lebensgefährliche Verletzungen zu.

Zur Vollversion des Artikels
© sfx
Zur Vollversion des Artikels

Wegen Mordversuchs und schweren Raubes ist ein 32-jähriger Vorarlberger am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im September des vergangenen Jahres einen Taxifahrer ausgeraubt und mit einem Küchenmesser schwer verletzt. Eine Tötungsabsicht aber bestritt der Angeklagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Brutale Vorgehensweise
Der 32-Jährige hatte sich im September 2007 in der Nacht mit einem Taxi vom Bahnhof Feldkirch in Richtung Nenzing (Bezirk Bludenz) chauffieren lassen. In einem Waldstück setzte er dem Taxilenker kommentarlos ein Küchenmesser an den Hals und fügte ihm einen zwölf Zentimeter langen und zwei Zentimeter tiefen Schnitt zu. Der Taxifahrer versuchte zu flüchten, doch wurde er vom 32-Jährigen verfolgt und zum Wagen zurückgeschleift. Dort würgte der Mann den Taxifahrer bis zur Bewusstlosigkeit.

Anschließend fuhr der Täter mit dem Taxi zu einer Schlucht, wo das Fahrzeug stecken blieb. Er ergriff mit wenigen hundert Euro Beute die Flucht, ehe er sich am nächsten Tag stellte. Dem Opfer gelang es mittels Handy Hilfe zu rufen.

Lückenhaftes Gedächtnis
Vor Gericht behauptete der Angeklagte, sich an wesentliche Abschnitte der Tat nicht mehr erinnern zu können. "Dass ein solcher Vorfall total vergessen wird, ist unwahrscheinlich", legte der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller jedoch klar. Zur Tötungsabsicht führte der Beschuldigte aus, dass die Verletzung mit dem Messer sich durch eine Abwehrbewegung des Opfers ergeben habe. Das konnte aber Gerichtsmediziner Richard Scheithauer ausschließen. "Für einen solchen Schnitt braucht es kraftvollen Druck und Zug mit dem betreffenden Küchenmesser", sagte der Experte.

Staatsanwalt Manfred Bolter hingegen erklärte den Geschworenen ausführlich, warum von einem Tötungsvorsatz auszugehen sei. Zwei Mal habe der 32-Jährige versucht, sein Opfer auszuschalten - zum einen mit dem Messer, zum anderem mit dem Versuch, es zu erwürgen.

15.000 Schmerzensgeld
Sechs der Geschworenen waren überzeugt, dass der Mann sein Opfer töten wollte, zwei konnten sich dieser Meinung nicht anschließen. Das Urteil - 14 Jahre Haft wegen Mordversuchs und schweren Raubes - ist nicht rechtskräftig. Dem Opfer wurden 15.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.

Zur Vollversion des Artikels