Die besten Autotipps
Vorsicht vor "fahrenden Iglus"
16.11.2007
Beleuchtung, Winterreifen & Co.: Worauf muss man beim Autofahren im Schnee achten? oe24.at hat die besten Tipps.
Die ÖAMTC-Pannenhilfe im Osten Österreichs arbeitete auch am Freitag auf Hochtouren. Abschleppfahrzeuge standen im Bereich der Wiener Außenringautobahn (A21) und der Westautobahn (A1) für all jene bereit, denen der Sprit ausgehen würde. Ein eindringlicher Appell des Clubs erging an all jene Pkw-Besitzer, die gerade erst losfahren: "Fahrende Iglus" seien gefährlich - und ohne Winterreifen sollte man das Auto unbedingt stehen lassen.
So schützt man sich vor dem Schnee:
Im Sinne der eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer sollte man in jedem Fall den Wagen vor Fahrtantritt immer vollständig abkehren. Besonders Lkw-Lenker sollten sich ihrer gefährlichen Dachlasten bewusst sein. Bei einem Unfall ist mit unangenehmen Folgen zu rechnen: Die eigene Haftpflichtversicherung kommt nach einem Crash zwar für die finanziellen Schäden auf, es droht aber eine Rückstufung Richtung Malus. Kommt es zusätzlich zu Personenschäden, drohen außerdem strafrechtliche Folgen. Auch die Polizeistrafe ist nicht ohne: "Theoretisch ist eine Strafe von bis zu 5.000 Euro möglich", so der ÖAMTC. Kleine Gucklöcher in der Windschutzscheibe sind definitiv nicht ausreichend."
Beleuchtung
Auch die Beleuchtung und das Kennzeichen müssen vor
Fahrtantritt schneefrei und sichtbar gemacht werden. Abgesehen davon, dass
nach wie vor die gesetzliche Verpflichtung besteht, auch tagsüber mit Licht
zu fahren, sollte man gerade bei diesem Wetter das Licht einschalten.
Winterreifen
Wer noch keine Winterreifen montiert hat, muss das
Auto stehen lassen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen bleibt der
Versicherungsschutz allerdings aufrecht. Die Haftpflichtversicherung muss in
jedem Fall zahlen und kann keine Regressansprüche an den Fahrzeugbesitzer
stellen. Auch die Kaskoversicherung kann nur dann aussteigen, wenn dem
Autolenker weitere grobe Unachtsamkeiten nachgewiesen werden können. Etwa
dann, wenn der Lenker bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen
viel zu schnell unterwegs war.
Haftung des Straßenhalters
Nur selten kann der
Straßenhalter verantwortlich gemacht werden, wenn ein Autofahrer auf einer
schlecht geräumten Straße einen Unfall hat. Bei Mautstraßen - und dazu
zählen aufgrund der Vignettenpflicht auch alle Autobahnen - gilt eine
Beweislastumkehr zugunsten der Autofahrer. Dem Straßenhalter muss der Beweis
gelingen, dass er bei der Straßenräumung nicht fahrlässig gehandelt hat. Auf
allen anderen Straßen kann eine Ersatzpflicht für "Rutschschäden" nur bei
grob fahrlässiger Unterlassung der Streuung durchgesetzt werden.
Macht ein Fahrzeug bei tieferen Temperaturen immer wieder Probleme und lässt sich schwer starten, sollten Verbraucher, die bei der Zündung Strom ziehen, wie Gebläse, Radio oder Sitzheizung, vor dem Starten deaktiviert werden. Alles auf einmal beansprucht die Batterie zu sehr. Besser zuerst die Scheiben freimachen, dann das Radio einschalten und zu guter Letzt die Sitzheizung aktivieren.
Wischerblätter
Sind die Wischerblätter einmal festgefroren,
auf keinen Fall den Scheibenwischer betätigen. Die Gefahr, dass die
Scheibenwischerblätter und der Wischermotor beschädigt werden, ist besonders
groß. Zum Lösen empfiehlt sich, auf die Wischerblätter ein Enteisungsmittel
aufzutragen. Scheibenfrostschutz rechtzeitig einfüllen und die Pumpe
mehrmals betätigen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der
Frostschutz auch die Düsen erreicht und diese nicht zufrieren.
Schnee-Accessoires
Was im Winter keinesfalls im Auto fehlen
darf: Handschuhe, Schneebesen, Eiskratzer und eventuell ein Starthilfekabel.
Bei Fahrten in höher gelegene Regionen sind Schneeketten und eine
Klappschaufel mitzuführen.