Schüsse auf Raser

Waffengebrauch gegen Mopedlenker gerechtfertigt

19.01.2007

Der Schusswaffengebrauch von Polizisten bei der Verfolgung eines jugendlichen Mopedlenkers im vergangenen Sommer war gerechtfertigt.

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Zu diesem Schluss kam nun der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS). Der damals 16-jährige Temposünder hatte sämtliche Anhalteaufforderungen der Exekutive ignoriert.


Nach Radarkontrolle Verfolgungsjagd
Der Oberländer war Anfang Juni in der Gemeinde Stams (Bezirk Imst) mit einem 15-Jährigen am Sozius in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Dabei wurde er im Freiland mit 67 anstatt der erlaubten 45 km/h erwischt. Anschließend lieferte er den Beamten eine wilde Verfolgungsjagd, die erst nach zwei Schreckschüssen in einem Feldstück endete.

Jugendlicher beschwerte sich über Polizisten
Der Bursche hatte die Vorgangsweise der Polizisten - Verfolgung mit Schusswaffengebrauch, anschließendes zu Boden drücken, Fuß in den Rücken drücken, Leibesvisitation und Alkoholkontrolle - als unzulässig angesehen. Jetzt wurde seine Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Schüsse waren Schreckschüsse in die Luft
Der UVS ging unter anderem davon aus, "dass kein lebensgefährdender Waffengebrauch vorlag, sondern vielmehr zwei Schreckschüsse senkrecht in die Luft abgegeben wurden, um einen psychischen Zwang zu erzeugen und den flüchtenden Mopedlenker zum Anhalten zu veranlassen".

Festgestellt wurde, dass sich der Schusswaffengebrauch "mit den Bestimmungen des Waffengebrauchsgesetztes in Einklang" bringen lasse. Der Jugendliche habe vor den Augen der Polizisten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen und ein "massives Fluchtverhalten" gesetzt, "wobei sich auch der Verdacht der Begehung gerichtlich strafbarer Delikte ergab".

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