Schüsse auf Raser
Waffengebrauch gegen Mopedlenker gerechtfertigt
19.01.2007
Der Schusswaffengebrauch von Polizisten bei der Verfolgung eines jugendlichen Mopedlenkers im vergangenen Sommer war gerechtfertigt.
Zu diesem Schluss kam nun der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS). Der damals 16-jährige Temposünder hatte sämtliche Anhalteaufforderungen der Exekutive ignoriert.
Nach Radarkontrolle Verfolgungsjagd
Der Oberländer war Anfang
Juni in der Gemeinde Stams (Bezirk Imst) mit einem 15-Jährigen am Sozius in
eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Dabei wurde er im Freiland mit 67
anstatt der erlaubten 45 km/h erwischt. Anschließend lieferte er den Beamten
eine wilde Verfolgungsjagd, die erst nach zwei Schreckschüssen in einem
Feldstück endete.
Jugendlicher beschwerte sich über Polizisten
Der Bursche
hatte die Vorgangsweise der Polizisten - Verfolgung mit
Schusswaffengebrauch, anschließendes zu Boden drücken, Fuß in den Rücken
drücken, Leibesvisitation und Alkoholkontrolle - als unzulässig angesehen.
Jetzt wurde seine Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Schüsse waren Schreckschüsse in die Luft
Der UVS ging
unter anderem davon aus, "dass kein lebensgefährdender Waffengebrauch
vorlag, sondern vielmehr zwei Schreckschüsse senkrecht in die Luft abgegeben
wurden, um einen psychischen Zwang zu erzeugen und den flüchtenden
Mopedlenker zum Anhalten zu veranlassen".
Festgestellt wurde, dass sich der Schusswaffengebrauch "mit den Bestimmungen des Waffengebrauchsgesetztes in Einklang" bringen lasse. Der Jugendliche habe vor den Augen der Polizisten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen und ein "massives Fluchtverhalten" gesetzt, "wobei sich auch der Verdacht der Begehung gerichtlich strafbarer Delikte ergab".