Wer sich über das neue Waffenverbot ab Samstag in Favoriten hinwegsetzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall bis zu 4.600 Euro!
Wien. Die nach den jüngsten Bluttaten in Wien-Favoriten angekündigte Waffenverbotszone am Reumannplatz tritt am Wochenende in Kraft und umfasst gleich Dutzende Häuserblöcke auf beiden Seiten der Favoritenstraße bis zur Südseite des Hauptbahnhofs. Und umfasst die absoluten Hotspots wie den Reumannplatz, den Keplerplatz oder den Viktor-Adler-Markt sowie die gesamte FUZO.
Die Maßnahme gilt ab 8.00 Uhr am Karsamstag, teilte die Wiener Polizei am Donnerstag mit. Stadt Wien und Polizei präsentierten indes mobile Büros in Klein-Lkw am Reumann- und Keplerplatz als Anlaufstelle für die Bevölkerung.
Politik- und Polizeispitze stellte mobile Büros am Reumann- und Keplerplatz für besorgte Bevölkerung vor.
Die nun veröffentlichte Verordnung für die Waffenverbotszone gilt rund um die Uhr und vorläufig bis 30. Juni - mit einer Verlängerung ist schon jetzt zu rechnen.
Übrigens: Durch die sicherheitspolizeiliche Maßnahme sind nicht nur alle klassischen Waffen wie Messer oder Pistolen verboten, sondern auch "gefährliche Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben", wurde betont. Erwähnt wären etwa Hammer, Baseballschläger oder Teleskopstangen. Interessant wird, wie die Exekutive mit Ledergürteln umgeht, die neuerdings von Jugendbanden wie Peitschen verwendet werden . . .
Es gebe aber kein absolutes Verbot des Betretens einer Waffenverbotszone mit gefährlichen Gegenständen. Der Träger eines solchen Gegenstandes muss allerdings IMMER "einen nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Grund für das Mitführen vorbringen können", zum Beispiel für die Berufsausübung.
Wer sich über das neue Waffenverbot hinwegsetzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall erhöht sich die Strafe auf bis zu 4.600 Euro - die bei Nichteinbringung ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen führt.