Pfarrkirche Herrnau

Wann die Glocken läuten, ist Sache des Gerichts

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Ein skurriler Prozess rund um die Glocken der Salzburger Pfarrkirche Herrnau soll besiegeln, wann diese künftig läuten dürfen.

Weil die vier läutenden Kirchenglocken im Salzburger Hernau einen Anrainer derart störten, reichte er unmittelbar vor Weihnachten 2023 eine Unterlassungsklage ein. Sein Anliegen: Das Läuten im Viertelstundentakt soll aufhören.

Läuten zu jeder halben Stunde

Im Zuge mehrerer Vergleichsgespräche konnte am Landesgericht nun endlich eine Einigung erzielt werden - wenn auch nur vorläufig. Das Ergebnis: Ein auf Eis gelegter Prozess, während über die Sommermonate das Zeitschlagen der Glocken um 20 Uhr ein Ende finden muss. Zudem schlagen diese jetzt nur noch zu jeder halben statt Viertelstunde.

Prozess im Oktober

Sollte die vorläufige Lösung nicht von beiden Parteien akzeptiert werden, wird es im Oktober zum Prozess kommen. Auch wenn die Glocken unter der Woche weiter um 7 Uhr zu schlagen beginnen (und am Sonntag ab 8 Uhr), kam die Kirche dem Kläger bereits entgegen. Neben den längeren Läut-Intervallen hätte man die Glocken schon im vergangenen Mai von 82 auf 73 Dezibel "leiser gestellt."

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