Jahreswechsel

Was alles am Silvesterpfad verboten ist

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Für einen schönen und vor allem sicheren Jahreswechsel in der Wiener Innenstadt gibt es jetzt eine offizielle Liste an Dingen und Gegenständen, die am Silvesterpfad verboten sind. 

Wenn am 31. Dezember rund 800.000 Feierbegeisterte den Wiener Silvesterpfad stürmen, müssen alle Vorbereitungen und Sicherheitsvorkehrungen zur Gänze stimmen. Über 400 Personen an Sicherheitspersonal werden seitens des Veranstalters in der Silvesternacht bereitgestellt. Zu deren sicherheitsrelevanten Aufgaben zählt unter anderem die Kontrolle über die Mitnahme verbotener Gegenstände. Denn: Am gesamten Veranstaltungsgelände gilt eine Platzordnung, die etwa die Mitnahme von Glasbehältern, Flaschen, Dosen oder sperrigen Gegenständen wie große Taschen, Rucksäcke, Fahrräder, Skateboards, Scooter oder Ähnliches untersagt.

"Selbstredend umfasst die Platzordnung ein Verbot von Waffen jeder Art und Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können. Auch pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht mit auf das Gelände gebracht werden", so der Veranstalter. Er ist bekanntlich dazu ermächtigt, sowohl bei den Zugängen als auch auf dem Areal jederzeit Taschenkontrollen durchzuführen.

Die offizielle Platzordnung im Detail

  • Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
  • pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.;
  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
  • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
  • Pfeffersprays und Tränensprays;
  • große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer;
  • Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
  • rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.
  • Kinderwägen im Bereich Stephansplatz, Graben, Kärntnerstraße in der Zeit von 31.12.24, 22:00 Uhr bis 1.1.25 03:00 Uhr sowie generell in Menschenansammlungen mit hoher Personendichte

Diese Regeln sollen dafür sorgen, dass trotz der riesigen Menschenmasse allen Anwesenden ein friedvoller Jahreswechsel beschert wird.

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