Nur 3 Jahre Haft
Weil sie Liebeserklärung übermalte: 71-Jährige vergewaltigt
20.12.2024Eine schreckliches Martyrium musste in Wien eine Seniorin durchleben - die von einem Vorarlberger verfolgt, bedrängt, misshandelt und vergewaltigt wurde. Er kam (rechtskräftig) mit drei Jahren Haft und 7.000 Euro Schmerzensgeld davon.
Wien. Mit einem Sexualverbrechen an einer 71-Jährigen musste sich am Freitag ein Schöffensenat am Wiener Landesgericht befassen: Ein deutlich jüngerer Täter (39) hatte sich wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und schwerer Nötigung zu verantworten, nachdem er die Pensionistin im Herbst in ihrer Wohnung schwer malträtiert hatte. Er sei "teilweise schuldig", sagte der Mann. "Sie hat mich psychosomatisch verletzt. Sie hat mir zwischenmenschlich weh getan", stammelte er zu seinen Beweg(ab)gründen.
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Alkohol und Kokain im Spiel
Er habe der Frau vor einiger Zeit "bei der Trennung von ihrem Langzeitlebensgefährten" und anschließend beim Umzug geholfen, schilderte der Mann. In weiterer Folge habe er im Sommer bei ihr in Wien, den Rest des Jahres in seiner Heimat in Vorarlberg gelebt: "Wir hatten eine gute Freundschaft plus." Als er in der Nacht auf den 7. September nicht rechtzeitig heimgekommen sei, habe sie eine zwei mal drei Meter große Liebeserklärung, die er in Form eines Herzens in Verbindung mit dem Vornamen der Frau an eine Wand gemalt hatte, mit weißer Farbe übertüncht. Das habe ihn verletzt, als er um 3.00 in der Früh - beeinträchtigt vom Genuss von Alkohol und Kokain - in die Wohnung kam.
Opfer mit Kabelbindern gefesselt
Laut Anklage versetzte der 39-Jährige nach einem Wortgefecht der Frau zunächst mehrere Faustschläge ins Gesicht, würgte sie, band sie mit Kabelbindern an einem Stuhl fest und schnitt ihr büschelweise Haare ab. Nachdem er die Fesseln gelöst hatte, vereitelte er einen Fluchtversuch der 71-Jährigen, zerrte sie ins Schlafzimmer und zwang sie zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen.
Er habe "die größte Scheiße überhaupt gebaut", stellte der Angeklagte fest. Die inkriminierten Tathandlungen verharmloste er dann allerdings. Vor der zeugenschaftlichen Befragung der 71-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der 39-Jährige an einer bipolaren Störung, war im Tatzeitpunkt aber zurechnungsfähig. Seine Steuerungs- und Handlungsfähigkeit sei allenfalls herabgesetzt gewesen, stellte der Sachverständige fest.