Nach Anrechnung der bereits abgesessenen Haftjahre in Brasilien wurde er auf freien Fuß gesetzt.
"Superhirn" Werner R., der innerhalb von fünf Jahren der Finanz die unvorstellbare Summe von 116,3 Mio. Euro abgeluchst haben soll, ist wieder ein freier Mann. Dem 52-Jährigen wurde in der vergangenen Woche der Prozess wegen Betrugs gemacht, wo er sechs Jahre Haft zugesprochen bekam. Die rechtskräftige Verurteilung bestätigte Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien. Bei dieser Verhandlung ging es aber nicht um die "Steuergeschichten".
Selbst "Höchststrafe" gefordert
Mit der
Rechtskraft des Urteils lagen die rechtlichen Voraussetzungen vor, dass
Werner R. nach Verbüßung von zwei Drittel der über ihn verhängten Strafe -
unter Anrechnung der viereinhalb Jahren Auslieferungs-Haft, die er in
Brasilien einsaß - auf freien Fuß zu setzen ist. Mitte September 2009 wurde
der 52-Jährige abgeschoben und saß seitdem in einer Zelle im Wiener
Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft. Am 24. Februar 2010 wurde ihm
der Prozess gemacht, wo er für sich selbst die "Höchststrafe" forderte.
Nach Brasilien geflohen
Werner R. war 1995 nach Brasilien
geflüchtet, wo er die brasilianische Staatsbürgerschaft annahm. Auf Basis
eines internationalen Haftbefehls wurde er im März 2005 in Brasilia
verhaftet. Gegen die Auslieferung nach Österreich setzte sich R. durch alle
Instanzen hindurch zur Wehr. Erst nach viereinhalb Jahren - Mitte September
2009 - waren sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und R. wurde abgeschoben.