Riess-Passer-Prozess
Westenthaler verteidigt Kleiderkäufe
31.01.2007
Als "absolut gerechtfertigt" hat Zeuge Peter Westenthaler (B) am Mittwoch Susanne Riess-Passers umstrittene Kleiderkäufe auf Parteikosten beim Zivilprozess der FPÖ gegen ihre ehemalige Parteichefin am Innsbrucker Landesgericht bezeichnet.
Sie sei von Parteifunktionären "nicht sehr charmant, aber zutreffend" darauf hingewiesen worden, sich bei öffentlichen Auftritten den Stilvorgaben der Partei anzupassen.
"Repräsentatives Outfit"
Dass die Partei im Jahr
2000 dafür 365.510 Schilling (26.563 Euro) berappen musste, schien
Westenthaler "nicht ungewöhnlich". Seiner Meinung nach hätten das auch die
anderen Parteifunktionäre gewusst. Sie entsprach damit dem Wunsch der FPÖ in
einem "repräsentativen Outfit" aufzutreten. Es hätte sogar die Idee gegeben,
der damaligen Vizekanzlerin einen eigenen Stylingberater zur Seite zu
stellen, dies habe Riess-Passer aber aus Kostengründen strikt abgelehnt,
sagte Westenthaler im Zeugenstand.
Dienstwohnung beim Parlament
Die Dienstwohnung der ehemaligen
Parteiobfrau in Wien sei auch für "vertrauliche Sitzungen" verwendet worden,
da sie nahe beim Parlament lag. Diese Unterkunft hätte auch Parteizwecken
gedient und die Finanzierung solcher Unterkünfte sei bis zur Ebene der
Generalsekretäre "üblich" gewesen.
Im Budgetposten "Operatives Budget Bundesparteiobfrau" sei wesentlich mehr enthalten gewesen, als allein die Spesen der Parteiobfrau. Neben der Geschäftsführung und dem Generalsekretär seien auch die Ausgaben zahlreicher Stabsmitarbeiter - wie beispielsweise Pressereferenten - in dieser Position enthalten.
Finanzreferenten verantwortlich
Westenthaler berief sich auf
Fragen Richter Werner Engers, wer eigentlich verantwortlich für die
Kontrolle der Ausgaben der Partei gewesen sei, immer wieder auf den
Finanzreferenten. Die dem Vorstand präsentierten Budgetpositionen seien
lediglich Richtlinien gewesen. Bei absehbaren Überschreitungen habe es aber
unter dem Jahr keine nachträglichen Beschlüsse des Vorstandes gegeben. Die
Entscheidung, inwiefern die Ausgaben gerechtfertigt waren, habe der
Finanzreferent zu treffen gehabt.
Die Zeugeneinvernahmen im Prozess sollen bis März fortgesetzt werden. Am Freitag wird FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache als Zeuge aussagen. Prozessauftakt war im Juni letzten Jahres.