Nicht homosexuell?
Wieder irres Asylurteil: "Keine Pornos am Handy"
07.09.2018
Wien. Das Gehabe des einen würde nicht darauf hindeuten, dass er homosexuell sei – ein anderer war zu „mädchenhaft“, um glaubwürdig zu sein. Diese Bescheide des Bundesamtes für Asyl (BFA) machten in den letzten Wochen sogar international Schlagzeilen. Nun taucht das nächste irre Asylurteil auf.
Ein junger Afghane beantragte in Österreich Asyl, weil er als Homosexueller in seiner Heimat verfolgt wird. Im Jänner dann das Urteil des BFA – negativ, weil der Mann nicht glaubhaft hat machen können, dass er homosexuell sei: Demnach sei es „äußerst unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern, keinerlei Fotos (resultierend aus Chats) auf Ihrem Handy vorweisen können“. Auch dass er keine „Lieblingsseiten im Internet“ mit pornografischem Material über Homosexuelle angegeben habe, kommt dem Beamten komisch vor.
Im Urteil wird moniert, dass der Mann keine Lieblings-Pornoseite habe.
Kontext. Ein Sprecher des Innenministeriums weist die Anschuldigungen zurück. Die Passage sei aus dem Zusammenhang gerissen – der Akt umfasst 70 Seiten. Zudem habe sich beim Qualitätsmanagement im BFA seit Jänner einiges getan.