Salzburg

Wiederbetätigung: Haft für Lokalbetreiber

20.03.2014


Zwei Jahre bedingt - Urteil nicht rechtskräftig.

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Der ehemalige Wirt eines Salzburger Lokals, das als Treffpunkt der rechtsextremen Szene galt, ist am Donnerstagnachmittag wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz (Par. 3g) und wegen Nötigung am Landesgericht Salzburg zu zwei Jahren bedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Von dem Vorwurf, es sei eine Hakenkreuzfahne gehisst worden, wurde der 33-Jährige freigesprochen.

Der frühere Lokalbetreiber nahm das Urteil an. Staatsanwalt Marcus Neher gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
 

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