Die U-Haft wurde wegen Tatverdacht & Fluchtgefahr nun doch verlängert.
Im Fall der am 7. April in ihrer Wohnung am Julius-Tandler-Platz in Wien-Alsergrund erschlagenen Bettina G. ist am Mittwochnachmittag die U-Haft über den Ex-Freund der 38-Jährigen verlängert worden. Der 42-Jährige steht weiter unter Mordverdacht und bleibt vorerst bis zum 14. Juni im Gefängnis. Wie der Sprecher des Wiener Straflandesgerichts, Christian Gneist, erklärte, wurden die Haftgründe dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr als weiter vorliegend angenommen.
Der Beschluss des Haftrichters Maximilian Novak auf Fortsetzung der U-Haft ist bereits rechtskräftig. Verteidiger Elmar Kresbach legte dagegen kein Rechtsmittel ein.
DNA-Gutachten
Der 42-Jährige, der bereits unmittelbar nach
Auffinden der Leiche in Tatverdacht geraten war, wird von einem
DNA-Gutachten belastet. In der Wohnung des Opfers wurde ein einzelner
Gummihandschuh sichergestellt, auf dem sich DNA-Spuren des Mannes und Blut
des Opfers fanden.
Alibi
Der Mann behauptet, sich im Tatzeitraum nicht einmal in der
Nähe der Unterkunft der Frau am Julius-Tandler-Platz aufgehalten zu haben.
Die Ergebnisse einer Rufdatenerfassung schienen dies zunächst auch zu
bestätigen: Einloggdaten und Telefonate, die mit seinem Mobiltelefon geführt
wurden, belegten ebenso wie GPS-Daten aus einem in seinem Auto eingebauten
Navigationsgerät, dass mit dem Pkw am 7. April untertags verschiedene
Einkäufe erledigt wurden. Der 42-Jährige hielt sich auch an mehreren
Baustellen auf, darunter längere Zeit auf einer in Stockerau, wo er auch von
Zeugen gesehen wurde.
Ein lückenloses Zeit-Weg-Diagramm, demzufolge es völlig auszuschließen ist, dass sich der Mann zwischen 10.00 und 16.00 Uhr - dem wahrscheinlichen Todeszeitpunkt - nicht doch am Alsergrund befunden hat, soll allerdings nicht vorliegen. Nun wird überprüft, ob der 42-Jährige seinen Pkw einem möglichen Komplizen überlassen hat, um sich über die jeweiligen Standortdaten des eingebauten GPS-Geräts ein Alibi zu verschaffen.