Wiener Justizskandal

Missbrauchter Bub war nicht haftfähig

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Ministerin Karl räumt Fehler ein. Der 14-Jährige ist geistig zurückgeblieben.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) zeigte sich in der Pressekonferenz persönlich betroffen vom Schicksal des misshandelten Häftlings. "Ein 14-jähriger, der in staatlicher Obhut missbraucht wird, das darf es nicht geben", stellte sie fest. Unter Bezugnahme auf vorangegangene, nicht unumstrittene mediale Auftritte stellte sie klar: "Es tut mir sehr leid, dass da ein falscher Eindruck entstanden ist. Es tut mir leid, dass das falsch rübergekommen ist."
 

Sie werde "alles tun, um dem Opfer die notwendige Unterstützung zu geben", versicherte Karl. Zur grundsätzlichen Problematik meinte sie, U-Haft dürfe bei Jugendlichen "nur das absolut letzte Mittel sein".

Brief
Sie habe dem 14-Jährigen "einen persönlichen Brief geschrieben, wo ich mein Bedauern zum Ausdruck bringe", erklärte Karl. Sie werde auf allfällige Schadenersatzforderungen des in der Nacht auf den 7. Mai in einer Mehrpersonenzelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt missbrauchten Burschen "rasch und unbürokratisch" reagieren.

Sie wolle sich "gegen solche Fälle bestmöglich rüsten" und habe daher in einem Erlass festgelegt, dass Jugendliche im Gefängnis grundsätzlich nur mehr in Zweier-Zellen untergebracht werden, berichtete die Justizministerin. Weiters soll die Jugendgerichtshilfe ab sofort verstärkt und vor allem am Abend und an den Wochenenden in die Betreuung jugendlicher Insassen eingebunden werden.

Mehr Personal
Karl kündigte auch an, sich für eine Personalaufstockung bei der Justizwache stark machen zu wollen: "Ich wäre sehr dankbar, wenn ich mehr Planposten bekomme. Das würde vieles leichter machen". Sie werde "weiter dafür kämpfen" und "bei den nächsten Budgetverhandlungen mehr Personal fordern".

Dass die Staatsanwaltschaft Wien an ihrer Raub-Anklage gegen den 14-Jährigen festhält - er soll mit drei Komplizen einen älteren Mann auf der Straße überfallen haben, worauf er wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen wurde -, obwohl seine verminderte geistige Reife mittlerweile gutachterlich festgestellt ist und damit Zweifel an seiner Schuldfähigkeit bestehen, erklärte Sektionschef Christian Pilnacek folgendermaßen: "Die Staatsanwaltschaft steht auf dem Standpunkt, es muss ein Signal gesetzt werden."

Die Anklagebehörde wolle "aufzeigen", dass eine schwere Straftat vorliegt, und das Gericht beurteilen lassen, "ob Schuldfähigkeit gegeben ist", erläuterte Pilnacek. Ob der 14-Jährige am Ende aber tatsächlich - wie derzeit geplant - Ende Juli vor Gericht gestellt wird oder die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ihr Vorhaben nicht doch noch modifiziert, erscheint insofern offen, als Pilnacek abschließend bemerkte: "Wir werden uns konkret anschauen, ob das so aufrecht zu erhalten ist."
 

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