Behörde prüft noch

114 km/h vor AKH - Versteigerung von Raser-Auto abgesagt

07.03.2024

Vorläufig beschlagnahmt wurde der getunte VW-Flitzer, der in Wien am Wochenende zu nächtlicher Stunde 114 statt erlaubter 50 km/h am Gürtel drauf hatte. Entgegen anderslautender Berichte ist eine Versteigerung höchst unwahrscheinlich.

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© Fuhrich
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Wien. Es geht um den sichergestellten VW Scirocco eines 28-Jährigen, der just vor dem AKH bei der Rettungseinfahrt den Bleifuß auspackte und Gas gab. Laut Radarpistole gemessene 114 km/h hatte der hellgraue Roadrunner-Bolide Richtung Volksoper drauf -  der Extrem-Raser wurde noch vor Ort gestoppt, sein Führerschein ihm abgenommen und das Auto aus dem Verkehr gezogen, beschlagnahmt und von einem Abschleppunternehmen zur MA 48 nach Simmering gebracht.

© Viyana Manset Haber
 

Zwei Wochen hat die für den Verkehr zuständige Behörde (am Land die BH, in Wien die Landespolizeidirektion) Zeit zu prüfen, ob die neue gesetzliche Möglichkeit -  nämlich die Versteigerung des Fahrzeuges eines Extrem- oder notorischen Rasers - ins Auge gefasst wird.

Wie berichtet, kommt die harte Konsequenz seit dem 1. März dann zur Geltung, wenn 

  • eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 60 km/h im Ortgebiet bzw. mehr als 70 km/h außerorts vorliegt. Zuerst ist die Beschlagnahme des Autos vorgesehen. Ist der Schnellfahrer „völlig unbelehrbar“ und wird immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt, kann es am Ende des Verfahrens auch zur dauerhaften Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs kommen. 
  • Wird das Tempolimit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h bzw. außerhalb des Ortgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, droht der „Verfall“ – also die dauerhafte Abnahme des Fahrzeugs – schon beim ersten Vergehen dieser Art. 

Im vorliegenden Fall "jubeln" einige  Medien, dass die Versteigerung im Fall des abgenommenen VW Scirocco schon so gut wie feststeht, weil es sich bei dem 28-Jährigen um einen "Wiederholungstäter" handeln soll. Zweimal wurde ihm der Führerschein bereits gezwickt - allerdings nicht wegen Temposünden, sondern nach eigenen Angaben wegen Drogen bzw. Alkohol am Steuer. Sollte sich das bestätigen, ist er kein notorischer Raser und er kann sich die Flitzerflunder nach entsprechender Gebühr in Simmering wieder abholen.

© TZOe Fuhrich

Eine saftige Strafe von mehreren tausend Euro inklusive Nachschulung und Psychotest werden dem Mann trotzdem nicht erspart bleiben.

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