Zwei Jahre Haft

Junge Freunde missbrauchten 13-Jährige unter Drogen

06.05.2024

Die beiden jungen mehrfach vorbestraften Männer, 17 und 22 Jahre alt, hatten das Mädchen mitgenommen.

Zur Vollversion des Artikels
© Roman Fuhrich
Zur Vollversion des Artikels

Das erst 13-Jährige Opfer hatten die beiden Männer (damals 17 und 22 Jahre alt) am 27. November 2022 zufällig auf der Straße kennengelernt. In der Wohnung des Älteren soll sie dann missbraucht worden sein.

© Roman Fuhrich

Der Fall wurde am Montag am Wiener Landesgericht verhandelt. Zum Tatzeitpunkt war das unmündige Mädchen zugedröhnt, es soll Kokain und Mariuhana intus gehabt haben.  Die beiden jungen Tatverdächtigen hatte der Teenie auf Zigaretten angesprochen und mit ihnen einen Joint geraucht.

Obwohl ihnen die 13-Jährige ihr Alter verriet, kam es mit beiden Männern zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr. In Nebenzimmer saß die Mutter des Angeklagten. Auch sie musste sich vor Gericht verantworten.

Laut Staatsanwalt Wolfram Bauer hatte das Mädchen schon vor der Tat psychische Probleme, sei oft von Zuhause weggelaufen, sei zum Teil nicht mehr in die Schule gegangen und habe auch partiell auf der Straße gelebt. 

Sie sei laut Anklage nur in die Wohnung mitgekommen, weil sie sich erhofft hatte, andere Drogen zu bekommen. Den Angeklagten sei völlig klar gewesen, dass das Mädchen noch ein Kind war. "Es war ihnen wurscht", so der Staatsanwalt vor Gericht. 

Ein DNA-Test habe ergeben, dass beide jungen Männer mit der erst 13-Jährigen intim wurden. Der Jüngere, der mittlerweile 19 Jahre alt und selbst Vater einer kleinen Tochter, sei sich keiner Schuld bewusst, erklärte seine Verteidigerin. Für ihn sei das Mädchen "kein Kind, sondern eine Jugendliche" gewesen, hatte er Anfang Februar erklärt. Es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt.

Der inzwischen 24 Jahre alte Angeklagte räumte ein, er habe sich über das Alter des Mädchens "Sorgen, Gedanken gemacht". Er habe sie auf jünger als sich selbst geschätzt. "Ich habe nicht die Absicht gehabt, mit einem Kind zu schlafen, Sex zu haben". Er sei damals "high" von Alkohol und Drogen gewesen. Als er im Zuge der Ermittlungen erfahren habe, dass das Mädchen noch keine 14 war, "war das ein Schock für mich. Es tut mir unfassbar leid. Ich schäme mich dafür".

Video von Tatnacht gezeigt

Im Gerichtssaal wurde ein TikTok-Video abgespielt, das in der Tatnacht aufgenommen wurde. Darauf ist die sehr kindlich wirkende, stark geschminkte 13-Jährige zu sehen, die mit glasigen Augen und sichtlich verlangsamt in die Kamera eines Handys blickt und dabei einen Joint in der linken Hand hält. Der 24-Jährige beginnt dann ihre Nähe zu suchen und drückt ihr einen Kuss auf die Wange.

Aufgeflogen ist das Ganze, weil die ältere Schwester das Mädchen am nächsten Tag mit einer Handy-Ortungs-App ausfindig machte. Als sie an der fremden Wohnungstür klopfte und eingelassen wurde, befand sich die 13-Jährige in einem derart angeschlagenen Zustand, dass sie nicht in der Lage war, sich die Schuhe anzuziehen. Die Schwester musste ihr in diese helfen.

Der 24-Jährige weist bereits sechs Vorstrafen auf. 2015 wurde er erstmals wegen Raubes verurteilt, 2016 kassierte er für einen bewaffneten Raubüberfall zwei Jahre unbedingte Haft. Im Vorjahr - und damit nach dem verfahrensgegenständlichen Missbrauchsfall - wurde er zu sechs Monaten unbedingt verurteilt, weil er unter Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht begangen hatte.

Urteil: Je zwei Jahre Haft

Die zwei Männer wurden am Montag am Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt. Der 19-Jährige bekam zwei Drittel der über ihn verhängten Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Acht Monate wurden unbedingt ausgesprochen. Zudem wurde eine offene Bewährungsstrafe von fünf Monaten widerrufen, so dass er insgesamt 13 Monate verbüßen muss.

Beim 24-Jährigen wurden die zwei Jahre als Zusatzstrafe zu einer in einem separaten Verfahren ergangenen zweijährigen Freiheitsstrafe - dabei ging es um Drogenhandel - ausgesprochen. Weitere zwei zunächst zur Bewährung ausgesetzten Monate aus einem bezirksgerichtlichen Verfahren wurden widerrufen. Der 24-Jährige muss somit insgesamt vier Jahre und zwei Monate absitzen. Er war damit einverstanden, dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 19-Jährige erbat dagegen Bedenkzeit.

Zur Vollversion des Artikels