Nur weil ein anderer Fahrgast, ein 62-jähriger Trafikant, ihn in der U-Bahn aufforderte, nicht so breitbeinig dazusitzen, prügelte der Angeklagte (21) sein Gegenüber fast tot. Dafür fasste der U-Bahn-Prügler 15 Jahre Haft aus.
Wien. Gehirnerschütterung, Blackout, Bruch des Brust- und des rechten Schlüsselbeines sowie einer Rippe, Fraktur des Nasenbeins, Prellungen und Hämatome am ganzen Kopf- und Gesichtsbereich. Und nach dem Aufwachen im Spital eine monatelange Physiotherapie. Das alles erlitt der Betreiber einer Trafik am Praterstern, der sich Anfang Jänner über das Mansplaining eines jungen Fahrgastes mokiert hatte. Es folgte eine "nur" 35 Sekunden dauernde Eskalation der Gewalt, als sich Raphael S. über das Opfer stellte, mit beiden Händen die Haltestangen ergriff, sich in die Höhe zog "und dem Bewusstlosen mehrmals wuchtig auf den Kopf und das Brustbein stampfte."
"Ihm ging es um die Vernichtung"
Dem Angeklagten sei es "um die Vernichtung des Gegenüber, das Ausleben der Aggressionen" gegangen, erklärte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann am zweiten Verhandlungstag bei der Erörterung seines Gutachtens.
Der Angeklagte bekräftigte dagegen in seinem Schlusswort: "Ich weiß hundertprozentig, ich wollte niemanden umbringen." Die Geschworenen sahen das mehrheitlich anders, der Schuldspruch wegen versuchten Mordes fiel im zentralen Punkt der Anklage mit 5:3 Stimmen im Sinn der Anklage aus.
Maßnahme für 21-Jährigen "alternativlos"
Zu drei weiteren, von der Anklage mitumfassten gewalttätigen Angriffen - sämtliche Delikte ereigneten sich zwischen 29. Dezember 2022 und 10. Jänner 2023 und damit binnen 13 Tagen - ergingen jeweils einstimmige Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung: So verprügelte er in der Silvesterwoche einen Mann, der seiner Freundin nachgeschaut hatte. Einem anderen verpasste er einen Fausthieb, weil der ihm keine Zigarette abgab. Das letzte Opfer, der Chef einer Ex-Freundin, hatte sich in sein Privatleben eingemischt - und verweigerte eine Aussprache mit ihm.
Zusätzlich zu den 15 Jahren Haft fasste der junge Intensivtäter die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, kurz: eine sogenannte Maßnahme aus. Das sei "völlig alternativlos", so der vorsitzende Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.