Der Vater brach zwei Monate altem Buben beim Baden mehrere Rippen und setzte das Kind nur Tage später unangeschnallt in eine Schaukelwippe. Die Mutter holte keine ärztliche Hilfe – trotzdem entgingen beide einer Verurteilung.
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag das Strafverfahren gegen die Eltern eines kleinen Buben diversionell erledigt worden, denen behördlicherseits das Kind abgenommen wurde, nachdem diesem Verletzungen zugefügt worden waren. Indem sich der Vater zur fahrlässigen Körperverletzung und dem Quälen und Vernachlässigen Unmündiger schuldig bekannte und die Mutter einräumte, sich nicht um ärztliche Hilfe für den Sohn gekümmert zu haben, entgingen beide einer Verurteilung.
Kind soll sich trotz gebrochener Rippen beruhigt haben
Der Sohn des 27-jährigen Verkäufers und der 21-jährigen Hotelrezeptionistin kam im August 2022 zur Welt. Als der Bub zwei Monate alt war, brach ihm der Vater vier Rippen, indem ihm das Kind aus der Hand rutschte, als er es nach dem Baden aus der Wanne heben wollte. "Er ist ein sehr aktives Kind, er zappelt viel", schilderte der Vater dem Gericht. Es habe "einen kleinen, dumpfen Knall" gegeben, als der Säugling gegen den Rand der Wanne knallte. Auf die Idee, mit dem Baby zum Arzt zu gehen, kam der Vater nicht: "Eigentlich hat er sich ganz normal beruhigt."
Nicht angeschnallt: Baby fiel aus Schaukelwippe
Drei Tage nach diesem Vorfall setzte der 27-Jährige das Kleinkind schnell in eine Schaukelwippe, als er dringend auf die Toilette musste: "Ich hatte etwas Schlechtes gegessen, ich hatte plötzlich Magengrummeln." Er vergaß allerdings, den Sohn anzuschnallen, nachdem er bei der Wippe die höchste Geschwindigkeitsstufe eingestellt und diese in Betrieb gesetzt hatte. Minuten später habe er aus dem Badezimmer "einen dumpfen Knall und einen Schrei" vernommen, berichtete der Angeklagte. Der zwei Monate alte Bub war aus der Wippe gefallen, die dabei umstürzte. Das Kind erlitt eine Schädelprellung und Hämatome am Kopf und im Gesichtsbereich.
Eltern gingen trotz Verletzungen nicht zum Arzt
Die Mutter war bei beiden Vorfällen nicht dabei, sondern jeweils arbeiten. Sie unterließ es jedoch eben so wie ihr Partner, zunächst ärztliche Hilfe zu holen, obwohl sie laut einem Gutachten die Verletzungen des Babys bemerkt haben musste. Dazu meinte der 27-Jährige, seine Schwester und Bekannte hätten "uns abgeraten, zum Doktor zu gehen". Die Leute hätten befürchtet, die Behörden könnten ihm das Kind "wegnehmen".
Auch ältere Verletzungen festgestellt
Als das Kleinkind Ende Oktober endlich doch in ein Spital kam, wurden neben den Rippenbrüchen und Kopfverletzungen auch ältere Verletzungen festgestellt, deren Zustandekommen sich nicht mehr klären ließ. Nachdem gegen die Eltern wegen Misshandlungsverdachts Anzeige erstattet worden war, ließ die Staatsanwaltschaft ein Gutachten eines Sachverständigen einholen. Der Kinderarzt kam zum Schluss, dass dem Baby jedenfalls Schmerzen zugefügt worden waren und infolge einer psychosomatischen Gedeihstörung ein Gewichtsstillstand eingetreten war.
100 Euro Strafe und Therapie-Pflicht
Verteidiger Wolfgang Polster verwies auf das sehr junge Alter der Angeklagten, deren bisherige Unbescholtenheit und die umfassende Verantwortungsübernahme. Die Staatsanwältin erklärte sich mit der vom Gericht vorgeschlagenen diversionellen Erledigung einverstanden, die den Eltern eine Vorstrafe erspart. Per Weisung wurden die beiden zu einer Psychotherapie verpflichtet, 100 Euro müssen sie als Beitrag zu den Verfahrenskosten bezahlen. Sollten sie sich in den kommenden drei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, wird die Anzeige gegen das Paar endgültig zurückgelegt.
Wann sie das Sorgerecht für ihren Sohn wieder bekommen, ist offen. Derzeit befindet sich der Bub bei Verwandten in Obsorge.