Schwester am Wiener Hauptbahnhof erstochen: Spanier, mit äthiopischen Wurzeln, nicht schuldfähig.
Wien. Der 21-jährige Spanier, der in der Nacht auf den 15. Jänner am Wiener Hauptbahnhof seine um vier Jahre ältere Schwester erstochen haben soll, wird sich nicht wegen Mordes vor Geschworenen verantworten müssen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Mann im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit auch nicht schuldfähig, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, mit.
Wie Bussek am Dienstag auf APA-Anfrage erklärte, ist der von der Staatsanwaltschaft beigezogene psychiatrische Sachverständige zum Schluss gekommen, dass der 21-Jährige unter dem Einfluss einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades gehandelt hat. Ihm kann daher nicht vorgeworfen werden, die 25-Jährige vorsätzlich getötet zu haben. Stattdessen hat die Anklagebehörde beim Landesgericht für Strafsachen nach § 21 Absatz 1 StGB einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht.
Hochgradig psychische Erkrankung
Der Psychiater hält die - zeitlich unbefristete - Anhaltung des 21-Jährigen im Maßnahmenvollzug für erforderlich, sollte ein Schwurgericht zum Schluss kommen, dass er die Bluttat am Hauptbahnhof begangen hat. Ohne die im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Behandlung wäre nach Ansicht des Psychiaters zu befürchten, dass der 21-jährige aufgrund seiner hochgradigen psychischen Erkrankung wieder Straftaten mit schweren Folgen begehen wird. Termin für die Gerichtsverhandlung gibt es noch keinen.