Manchen ist noch immer nicht klar oder egal, wann und mit wem man rausgehen darf.
Wien. Die Ausgangsbeschränkungen sind eigentlich nicht allzu schwer (zu verstehen): Kurz gesagt, soll nur raus, wer zur Arbeit oder zum Einkaufen muss sowie unterstützungsbedürftigen Personen hilft. Bewegung im Freien (laufen, radeln, spazieren gehen) ist alleine und mit Menschen, mit denen man im eigenen Wohnungsverband lebt, gestattet.
Was aber einem Quartett junger Menschen partout nicht einleuchten wollte: Die vier betraten die U-Bahn-Station Gumpendorfer Straße und hielten sich absolut nicht an den vorgegebenen Sicherheitsabstand. Die Polizei schritt ein und stellte fest, dass die Wiener auch nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebten. Die Folge: Ein Strafbescheid von 500 Euro pro Person wurde erlassen – bei Nichtbezahlung drohen 10 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe.
10.426 Unbelehrbare wurden in zwei Wochen angezeigt
Ähnlich ging es zuletzt auch einem Trio von Motocrossern in Markgrafneusiedl (NÖ). Weil sie gegen das Maßnahmengesetz verstieß, wurde je eine Geldstrafe von 350 Euro, ersatzweise 33 Stunden Haft, verhängt. Der örtliche VP-Gemeinderat Thomas Lorenz, dem der Bußgeldbescheid zugespielt wurde, postete die Strafe anonymisiert in einer öffentlichen Facebook-Gruppe: „95 Prozent machen ja vorbildlich mit und bleiben zu Hause, die anderen muss man leider anders dazu bringen.“
Laut Innenministerium, wo der Fall bestätigt wird, sind die Behörden angehalten, rasch und konsequent zu handeln. 10.426 Menschen wurden in den ersten zwei Wochen angezeigt.