Landesgericht Korneuburg
6 Monate für Prügelei vor Cafe Prückel
27.04.2015
Der Teenager muss zudem eine Anti-Aggressions- Therapie machen.
Eine Prügelei nach der Demo gegen Homophobie am 16. Jänner vor dem Wiener Cafe Prückel hat das Landesgericht Korneuburg am Montag beschäftigt. Ein 17-Jähriger aus dem Bezirk Mistelbach, der laut Anklage einem Homosexuellen mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, wurde wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
An weiteren Auflagen entschied Einzelrichter Franz Furtner auf Bewährungshilfe und eine Anti-Aggressionstherapie während der dreijährigen Probezeit. Zudem muss der Angeklagte dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der 17-Jährige nahm Bedenkzeit, Staatsanwältin Elisabeth Böhm gab keine Erklärung ab.
Demo gegen Homophobie
An der "Küssen im Prückel"-Protestveranstaltung nach dem Rauswurf eines lesbischen Paares aus dem Traditionscafe an der Ringstraße hatten sich rund 2.000 Menschen beteiligt. Wie die Staatsanwältin ausführte, fuhr der Weinviertler, der nach seiner Ausforschung angegeben hatte, eine Abneigung gegen Homosexuelle zu haben, hin, um sich das "Gequatsche" anzuhören. Zusammen mit zwei Unbekannten verfolgte er anschließend gezielt eine Gruppe mit dem Opfer, das Frack, Gehstock und eine Regenbogenschärpe trug, so Böhm. Als die Demonstranten dann die Toilette des Einkaufszentrums "Wien-Mitte - The Mall" verlassen wollten, wurden sie daran gehindert, und der 18-Jährige kassierte Faustschläge. Als er um Hilfe schrie, flüchteten die Angreifer. "Die Tat war offensichtlich geplant", unterstrich die Staatsanwältin den niederen Beweggrund.
Durch Überwachungskamera ausgeforscht
Der Angeklagte, der nach der Veröffentlichung von Fotos aus den Überwachungskameras der "Mall" aufgrund eines anonymen Hinweises ausgeforscht und von den Betroffenen eindeutig wiedererkannt worden war, bekannte sich schuldig. Er habe bei der Demo zwei, drei Leute kennengelernt, die er nachher nie wiedergesehen hatte, und mit ihnen beschlossen, die Teilnehmergruppe zu verfolgen. "Aus heiterem Himmel, nur weil sie vielleicht gleichgeschlechtlich orientiert waren", entrüstete sich der Richter. "Sie sollten sich mehr mit Ihrem beruflichen Fortkommen beschäftigen statt mit absurdem Hass gegen andere", ermahnte er den arbeitslosen Jugendlichen, der die Berufsschule geschwänzt und eine Lehre abgebrochen habe.
Die Zeugen gaben an, bereits am Weg zu dem Einkaufszentrum angestänkert worden zu sein. Als ihnen dann der Ausgang der Toilette versperrt wurde, gelang es einem jungen Mann, sich hinauszudrängen, während zwei Angreifer auf den 18-Jährigen eingeschlagen hätten. "Bist du schwul?" wurde er zuvor gefragt, sagte der 18-Jährige, der von der Attacke Prellungen im Gesicht und Nasenbluten davongetragen hatte.
Böhm sah in ihrem Schlussvortrag Milderungsgründe nur in geringem Ausmaß: Reumütigkeit sei in der Verhandlung nicht zu erkennen gewesen. Der Weinviertler sei nur dank seines jugendlichen Alters noch unbescholten, verwies sie auf Vormerkungen wegen Sachbeschädigung und Schlägereien bei Fußball-Bundesligaspielen, und forderte eine strenge Bestrafung aus spezial- und generalpräventiven Gründen. Sein Mandant sei zu einer Therapie bereit und versuche, im Leben Fuß zu fassen, erbat der Verteidiger Milde. Der Richter wertete in seiner Urteilsbegründung die Verabredung zur Tat und das verwerfliche Motiv als erschwerend.