Urteil ist nicht rechtskräftig
8 Jahre für Sex-Attacke in Skaterpark
26.01.2022Anstatt sich zu entschuldigen, verhöhnte der Angeklagte das Opfer noch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wien. Weil ihn ein mutiger Zeuge auf einem E-Roller verfolgte, ihn fotografierte, sodass er nach kurzer Fahndung gefasst werden konnte, musste sich am Mittwoch ein 42-jähriger sechsfacher Familienvater vor Gericht wegen versuchter Vergewaltigung verantworten. Acht Jahre fasste er für eine brutale Sex-Attacke auf eine 17-Jährige in Favoriten aus.
Der neunfach vorbestrafte Angeklagte behauptete, das Opfer habe ihm frühmorgens an der Bim-Station Quellenstraße Sex gegen 50 Euro angeboten.
Doch der Senat glaubte den Schilderungen des Teenagers. Demnach habe sie der 42-Jährige zunächst angeflirtet, sie dann auf die Skateranlage im Alois-Greb-Platz geschleppt. Dort fiel er über die Jugendliche her. Als ihr ein Passant zu Hilfe kam, gelang der 17-Jährigen die Flucht.
Das Urteil: acht Jahre Gefängnis. Der Richter: „Ihre erste Vorstrafe war 1998. Da habe ich noch studiert.“ Nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.