Der Täter würgte die Frau bis zur Bewusstlosigkeit und verging sich danach an ihr.
Ein 22 Jahre alter Mann, der in der Nacht auf den 24. November 2013 in Wien-Liesing eine 18-Jährige auf ihrem Nachhauseweg von hinten gepackt, zu Boden geworfen, geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht zu einer insgesamt neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) hatte bei der Strafbemessung eine vorangegangene, noch nicht rechtskräftige Verurteilung - fünf Monate für den Diebstahl einer Playstation - zu berücksichtigen und eine Gesamtstrafe zu verhängen. Die missbrauchte junge Frau - sie traut sich seit dem Vorfall im Dunkeln nicht mehr allein auf die Straße - bekam Schadenersatz und Schmerzengeld in der Höhe von 4.500 Euro zugesprochen.
Der 22-Jährige akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Nachdem sich der Mann an der jungen Frau vergangen hatte, hatte er auch noch ihre Handtasche durchwühlt und ihr iPhone und eine Geldbörse mit 50 Euro Inhalt an sich genommen. DNA-Spuren im Intimbereich des Opfers überführten den 22-Jährigen, der am nächsten Tag mit Freunden Frisbee spielen gegangen war.
"Ich bin teilschuldig. Ich weiß nicht, wie es dazu gekommen ist. Ich kann mich nicht daran erinnern. Aber meine DNA wurde gefunden. Es ist wohl so oder so passiert", gab der Angeklagte zu Protokoll. Der schmächtige, klein gewachsene Mann war nach der Schulpflicht keiner geregelten Beschäftigung nachgegangen und hatte sich mit Gelegenheitsarbeiten und der Unterstützung seiner Eltern, die ein Lokal betreiben, über Wasser gehalten. Er erklärte, er wäre vor dem ihm angelasteten Verbrechen mit Freunden in der Innenstadt unterwegs gewesen und hätte dabei vier bis fünf Bier, zehn bis 20 Tequila und eine Flasche Cognac getrunken. Die behauptete Trinkmenge hätte allerdings eine Alkoholisierung von mehr als sechs Promille zur Folge gehabt und wurde daher vom Gericht als unglaubwürdig eingestuft.
Er wisse nicht mehr, was nach der letzten Flasche passiert sei und wie er in den 23. Bezirk gelangt war, so die Verantwortung des 22-Jährigen: "Ab der Cognac-Flasche ist blank bei mir." Als man ihn festnahm und mit den Fotos der malträtierten jungen Frau konfrontierte - die 18-Jährige erlitt infolge der Schläge schwere Verletzungen im Gesichts- und Kopfbereich -, "habe ich zu zittern begonnen und bin kreideweiß geworden." Gewalt entspreche nämlich nicht seiner Persönlichkeit: "Das Mädchen tut mir wirklich leid. Ich hätte nicht gedacht, dass ich zu so etwas imstande gewesen wäre."
Die Verhandlung hatte sich verzögert, weil der vom Gericht zum Sachverständigen bestellte Psychiater zeitgleich auf zwei Hochzeiten tanzte: Er hatte in einem anderen, im Grauen Haus laufenden Prozess ebenfalls die gutachterliche Tätigkeit übernommen und war beim Großteil der Einvernahme des 22-Jährigen gar nicht anwesend. Richterin Martina Hahn rief den Psychiater schließlich zweimal auf seinem Mobiltelefon an und bat ihn um rasches Erscheinen. Als sich nichts tat, wandte sich Hahn telefonisch an die ältere Kollegin, in deren Verhandlung der Gutachter saß, und bettelte nachgerade darum, diese möge ihr doch den Psychiater vorbeischicken: "Es geht immerhin um eine Vergewaltigung mit einer schweren Körperverletzung."
Als er endlich erschien, bezeichnete der Sachverständige den Angeklagten als "Gelegenheitstäter". Er sei "kein klassischer Sexualtäter". Grundsätzlich gehe von dem Mann keine derartige Gefahr aus, die eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nötig mache.