Ein Familienvater soll im Frühjahr 2018 die damals elfjährige Tochter einer guten Bekannten vergewaltigt haben.
Wien. Die Mutter des Mädchens hatte den Mann gebeten, die Schülerin von Wien in ihr Wochenenddomizil an der ungarisch-burgenländischen Grenze mitzunehmen. Der 53-Jährige - Vater von vier Kindern - stellte am Montag in seinem Prozess am Wiener Landesgericht die Vorwürfe in Abrede.
Vergewaltigung während der Fahrt
Fest steht, dass der Angeklagte das Mädchen an einer Adresse am Stadtrand abholte, nachdem er gemeinsam mit einem seiner Söhne ein Museum in der Bundeshauptstadt besucht hatte. Danach schaute man zu dritt noch ein Fußballmatch im Burgenland an, ehe der Mann die Fahrt ohne seinen Sohn fortsetzte. Laut Anklage verwickelte er die Elfjährige zunächst in ein Gespräch über Sexualität und lenkte sein Fahrzeug dann in ein Waldstück. Dort soll er sich entblößt und die Elfjährige zum Oralverkehr aufgefordert haben. Im Anschluss zog er der Staatsanwaltschaft zufolge das Mädchen über die Mittelkonsole nach hinten und vergewaltigte die Elfjährige.
Der Angeklagte behauptete, es sei zu keinerlei Übergriff gekommen. Das Mädchen habe während der Autofahrt "wie aufgezogen" über Sexualität geredet: "Ich hab' ihr gesagt, dass sie warten und die Schule fertig machen soll." Mehr sei nicht passiert. Auf die Frage, warum ihn die Schülerin belaste, erwiderte der Familienvater: "Keine Ahnung, weiß ich nicht."
Spital leitete strafrechtliche Verfolgung in die Wege
Das Mädchen erzählte im Herbst 2018 über WhatsApp zwei Freundinnen von dem Vorfall und vertraute sich in weiterer Folge auch einer Tante an. Die Betroffene erstattete aber keine Anzeige, weil sie zum Angeklagten "eine väterliche Beziehung" gehabt habe, wie die Staatsanwältin darlegte: "Sie wollte ihn nicht belasten." Die strafrechtliche Verfolgung des Mannes leitete ein Krankenhaus in die Wege, in dem die Unmündige wegen massiver Verletzungen im Intimbereich, die auf Gewalteinwirkung zurückgeführt wurden, behandelt werden musste. Auf einen Hinweis des Spitals hin kamen im Frühjahr 2019 die Ermittlungen in Gang, der Verdächtige befindet sich mittlerweile in U-Haft.
"Posttraumatische Belastungsstörung"
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge entwickelte sich bei der Betroffenen eine posttraumatische Belastungsstörung, die einem Krankheitswert gleichzusetzen ist. Das Mädchen hat eine ausgesprochen schwierige Kindheit hinter sich. Die Verhandlung wurde auf 5. März vertagt.