25 km/h Maximal-Geschwindigkeit

Ab Samstag gelten strengere Regeln für E-Scooter

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Das Gesetz geht mit der Zeit: Ab jetzt wird auch das Fahren mit Elektro-Rollern geregelt.

Bis jetzt herrschte eine Art Scooter-Anarchie. Die beliebten Elektro-Roller rasten am Gehsteig sowie auf der Straße. Die Unfall­bilanz: Im Vorjahr starben 17 Menschen bei Unfällen mit Elektro-Flitzern.

Ab Samstag, dem 1. Juni, tritt die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Es soll Ordnung auf die Gehsteige, Radwege und Straßen kommen. E-Scooter werden jetzt Fahrrädern gleichgestellt.

Gehsteige in der Regel tabu

Ab jetzt müssen die Roller auf Radwegen fahren. Ist keiner vorhanden, muss die Straße genommen werden. Gehsteige und Zebrastreifen sind ab sofort tabu.

Speed-Limit: Maximal 25 km/h

Top-Speed –mehr ist nicht mehr erlaubt. In Fußgängerzonen, Wohnstraßen oder Begegnungszonen ist die Geschwindigkeit den Fußgängern anzupassen, heißt es in dem Gesetzestext.

Höchstens 0,8 Promille erlaubt

Wie bei Radfahrern gelten jetzt 0,8 Promille (Autofahrer dürfen nur 0,5 Promille im Blut haben).

Zwölfjährige dürfen alleine fahren

Ab 12 Jahren dürfen Kinder alleine fahren. Jüngere müssen von einem über 16-Jährigen begleitet werden und einen Helm tragen.

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