Wien

Aliyev-Prozess: Erster Zeuge sagt aus

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Ex-Nurbank-Chef Gilimov werden pro Übernachtung maximal 74,40 Euro ersetzt.

Am Mittwoch wird im Wiener Landesgericht der Prozess um die Ermordung und Entführung der kasachischen Banker Zholdas Timraliyev und Aybar Khasenov fortgesetzt, die der ehemalige kasachische Botschafter in Wien, Rakhat Aliyev, veranlasst haben soll. Mit dem früheren Nurbank-Vorstandsvorsitzenden Abilmazhen Gilimov ist der erste Zeuge geladen. Dieser dürfte aber erst gegen Mittag befragt werden.

Zunächst wird am vierten Verhandlungstag noch Vadim Koshlyak von Staatsanwältin Bettina Wallner und den Verteidigern Martin Mahrer und Walter Engler ergänzend befragt. Koshlyak soll laut Anklage gemeinsam mit dem vor knapp zwei Monaten erhängt in seiner Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt aufgefundenen Aliyev im Jänner 2007 zunächst Gilimov entführt haben, nachdem es in der Nurbank zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen war. Gilimov soll - entsprechend unter Druck gesetzt - Anteile an der Bank an die damalige Ehefrau Aliyevs, die Tochter des kasachischen Staatschefs Nursultan Nasarbajew, überschrieben haben. Nachdem es ihm gelungen war, mit seiner Ehefrau in telefonischen Kontakt zu treten, wurde der Banker nach 24 Stunden wieder freigelassen.

Im Unterschied dazu blieben sein Stellvertreter Timraliyev sowie der für Verwaltungs- und Wirtschaftsfragen zuständige Khasenov, die am 31. Jänner 2007 verschleppt wurden, verschwunden. Die Leichen der beiden wurden erst im Mai 2011 entdeckt. Laut Anklage sollen Aliyev, Koshlyak und der von ihnen beigezogene Ex-Chef des kasachischen Geheimdiensts, Alnur Mussayev, die Nurbank-Manager misshandelt und am Ende getötet haben.

24 Euro für ein Frühstück
Die Anreise sämtlicher kasachischer Zeugen wird über ein Reisebüro abgewickelt, das Geschäftsstellen in Wien, Almaty und Astana besitzt. Im Auftrag des Wiener Rechtsanwalts Richard Soyer, der über ein Mandat der kasachischen Generalstaatsanwaltschaft verfügt, ist den geladenen Zeugen seitens des Reisebüros auch Hilfestellung bei der Visum-Besorgung garantiert worden. Gemäß Gebührenanspruchsgesetz steht den Zeugen - sofern sie nach Wien kommen - Kostenersatz zu. Große Sprünge auf Kosten der Republik lassen sich damit aber nicht machen. Die gesetzliche Gebühr für eine Übernachtung beträgt 12,4 Euro. Bei Nachweis höherer Kosten wird von der Republik ein Maximalbetrag von 74,4 Euro pro Nacht ersetzt. Für ein Frühstück stehen den Zeugen höchstens 24 Euro, für ein Mittag-und Abendessen höchstens 25,5 Euro zu.
 

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