Zwei Jugendliche in U-haft
Anschlagsplan: Darum wurde die Pride nicht abgesagt
19.06.2023Im Zusammenhang mit einem möglicherweise geplanten islamistischen Anschlag auf die 27. Regenbogenparade für LGBTIQ-Rechte, die am Samstag in Wien stattgefunden hat, ist über zwei Verdächtige im Alter von 14 und 17 Jahren die U-Haft verhängt worden.
Das Landesgericht St. Pölten gab hinsichtlich der beiden Jugendlichen einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft St. Pölten Folge. Ein dritter Verdächtiger wurde dagegen enthaftet.
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Wie der Sprecher der St. Pöltner Anklagebehörde, Thomas Korntheuer, am Sonntagabend der APA mitteilte, ging das Gericht bei dem 20-Jährigen nicht von dringendem Tatverdacht aus. Der ältere Bruder des 17-Jährigen konnte damit die Justizanstalt St. Pölten verlassen, in die die drei Burschen eingeliefert worden waren, nachdem man sie Samstagmittag festgenommen hatte. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt gegen die mutmaßlichen Islamisten derzeit wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) und krimineller Organisation (§278a StGB). Die Zuständigkeit der St. Pöltner Anklagebehörde begründet sich im Wohnsitz der Brüder, die in St. Pölten gemeldet sind. Der 14-Jährige lebt in Wien.
Nach Angaben des Leiters der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Omar Haijawi-Pirchner, war die Festnahme der drei Verdächtigen am Samstag um 12.00 Uhr erfolgt - und damit eine Stunde, bevor sich der Paradezug in Bewegung setzte. Auf die Frage, ob eine Absage der Veranstaltung im Raum stand, meinte Haijawi-Pirchner gegenüber der APA, das sei im Vorfeld "natürlich diskutiert" worden. Man habe sich dagegen entschieden, weil aufgrund fundierter und gesicherter Ermittlungserkenntnisse ausgeschlossen werden konnte, dass die drei Burschen Komplizen hatten. Es habe zu Beginn der Veranstaltung "keine konkrete Gefährdungslage" mehr bestanden.
Radikalislamistische Szene
Die Verdächtigen waren in den Fokus des Staatsschutzes geraten, weil sie laut Haijawi-Pirchner der radikalislamistischen Szene angehören und sich im Internet einschlägig in diese Richtung betätigt haben sollen. Dabei waren sie Beamten der DSN aufgefallen. Gegen einen von ihnen wurde in der Vergangenheit bereits wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) ermittelt, dieses Verfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt.
Bekanntlich dürfte sich der Wien-Attentäter, der am 2. November 2020 in der Bundeshauptstadt einen Terror-Anschlag verübte und dabei vier Unbeteiligte erschoss, unter anderem in der Wohnung eines radikal-islamistischen Predigers in St. Pölten radikalisiert haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand kannten die nunmehr festgenommenen Verdächtigen weder den Attentäter noch den salafistischen Prediger Argjend G., dessen Wohnung in St. Pölten der spätere Wien-Attentäter mehrmals aufgesucht hatte, persönlich, wie Haijawi-Pichner auf APA-Anfrage erläuterte. Allerdings dürften sie in Chatgruppen im Internet mit Personen aus diesem Umfeld zusammengetroffen sein. "Die Gruppe der Islamisten wird immer größer. Und jünger", betonte der DSN-Direktor.