Prozess in Wien

Arzt verhökerte Einbruchsbeute: Verurteilt

20.10.2017

Sieben Monate bedingt und 3.000 Euro Geldstrafe wegen Hehlerei.

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© TZOe Artner
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In einem Wiener Allgemeinmediziner dürften Einbrecher einen regelmäßigen Abnehmer ihres Diebesguts gefunden haben. Gestohlene Smartphones, Laptops, Tablets, Schmuck, Uhren, Pelzmäntel und eine Jacke aus Pythonleder wurden bei Hausdurchsuchungen in der Wohnung und Ordination des Arztes sichergestellt. Am Freitag wurde der Mann am Landesgericht für Strafsachen wegen Hehlerei verurteilt.

Richter Wilhelm Mende verhängte über den bisher Unbescholtenen sieben Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 3.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Jürgen Stephan Mertens legte dagegen volle Berufung ein.

Kontakt zu algerischer Tätergruppe

Der praktische Arzt hatte - so das Ergebnis langwieriger kriminalistischer Ermittlungen - engen und regen Kontakt zu einer algerischen Tätergruppe, die auf Einbruchsdiebstähle spezialisiert und bundesweit tätig war. Immer wieder riefen die Kriminellen den Mediziner an und boten ihm ihr Diebesgut an. Der Arzt betrieb neben seiner Praxis mit sechs weiteren Mitarbeitern ein Friseur-Geschäft und einen Handyshop, wo er - so die Vermutung der Anklagebehörde - die Smartphones bzw. deren Bestandteile verhökert haben dürfte.

Der Angeklagte bestritt, bewusst gestohlene Wertsachen entgegengenommen zu haben. Fast die Hälfte der bei ihm beschlagnahmten Gegenstände konnte allerdings konkreten Diebstählen zugeordnet werden. Obendrein wurde der Arzt von den Ergebnissen einer richterlich genehmigten Telefonüberwachung belastet. Am Ende wurde er wegen 23 von ursprünglich 89 zur Anklage gebrachten Stücken verurteilt.

Ordination geschlossen

Die MA 40 hatte die Ordination, in der rund 6.000 Patienten behandelt wurden, bereits im Jahr 2014 schließen lassen. Über den Allgemeinmediziner wurde von der Ärztekammer außerdem ein temporäres Berufsverbot verhängt, als die strafrechtlichen Ermittlungen bekannt wurden. Ob der Arzt endgültig seinen Kassenvertrag verliert, hängt davon ab, ob das erstinstanzliche Urteil im Rechtsmittelverfahren bestätigt wird.

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