Tausende Erdogan-Fans sorgten am Sonntag für Ausnahmezustand in Wien-Favoriten. Es wurden Ermittlungen des Verfassungsschutzes wegen Zeigens des verbotenen ''Wolfsgrußes'' angekündigt.
Brennpunkt der Erdogan-Feiern war der Reumannplatz in Wien-Favoriten. Videos zeigen lautstark Feiernde, die türkische Fahnen und Erdogan-Bilder schwenken. Viele davon sehr jung.
Polizei rückte aus. Laut Wiener Polizei kam es bei den spontanen, nicht angemeldeten Kundgebungen ab 20.30 Uhr zu Autokorsos, die massiv den Verkehr blockierten. Auch der Gürtel wurde kurzfristig gestürmt. Durch das Einschreiten der Beamten habe sich die Lage erst gegen 23.30 Uhr wieder beruhigt.
Gebäudeschutz. Die Polizisten schützten dazu möglicherweise gefährdete Objekte wie das Ernst-Kirchweger-Haus – Zentrum der linken Szene und in der Vergangenheit Ziel türkischer Hooligans – und Botschaften. Die Polizisten verhinderten, dass die mehreren hundert Feiernden vom Reumannplatz aus weiter durch die Stadt marschieren.
Aufregung um ''Wolfsgruß'' bei Erdogan-Feiern in Wien
Wolfsgrüße. Anzeigen gab es laut Polizei auch nach dem "Symbolegesetz", da jubelnde Erdogan-Fans den verbotenen "Wolfsgruß" zeigten.
Innenminister kündigte Ermittlungen des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem Wolfsgruß an: "Der demokratische Rechtsstaat und seine Gesetze sind von allen Menschen, die in unserem Land leben, zu respektieren", erklärte Karner in einer Mitteilung an die APA. "Das ist die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. Die Verherrlichung einer extremistischen Ideologie durch das Zeigen des Wolfsgrußes widerspricht aber klar unseren Gesetzen und wird konsequent verfolgt."
Das "Symbole-Gesetz" regelt das Verbot der Verwendung von Symbolen von Gruppierungen, wie unter anderem Islamischer Staat (IS), Al-Qaida, Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ), Die Österreicher (DO5), Kurdische Arbeiterpartei (PKK) und auch "Graue Wölfe". Bei der Gruppierung "Graue Wölfe" handelt es sich um türkische Rechtsextremisten. Der "Wolfsgruß" ist eine Grußform der Mitglieder. Dieses Handzeichen ist in Österreich verboten.
Wer dem Symbole-Verwendungsverbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 4.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu einem Monat rechnen.