Urteil nicht rechtskräftig

Baby geschüttelt: Drei Jahre teilbedingte Haft

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Die Staatsanwaltschaft, die die Angeklagte auch wegen versuchten Mordes verurteilt sehen wollte, berief gegen das Urteil.

Wien. Eine 30-jährige Frau, die ihr Baby in zumindest zwei Fällen massiv geschüttelt haben soll, ist heute, Donnerstag, bei ihrem Prozess am Wiener Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu einer dreijährigen Haftstrafe - davon ein Jahr unbedingt - verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die die Angeklagte auch wegen versuchten Mordes verurteilt sehen wollte, berief gegen das Urteil.

Der Angeklagten wurde vorgeworfen, den damals vier Monate alten Säugling im Juli 2022 in zwei Angriffen derartig heftig geschüttelt zu haben, dass das Leben des Mädchens nur mehr durch eine intensivmedizinische Behandlung gerettet werden konnte. Die Angeklagte gestand bei ihrem Prozess, das Kind geschüttelt zu haben, eine Tötungsabsicht bestritt sie vehement.

Sechsmonatige Untersuchungshaft wird angerechnet

Die Geschworenen glaubten der Angeklagten, dass sie ihr Kind nicht töten wollte, und sprachen sie einstimmig vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwei Fällen frei. Auch das nicht rechtskräftige Urteil wegen schwerer Körperverletzung ist bei einem Strafausmaß von zwei bis zehn Jahren im unteren Bereich angesiedelt. Tatsächlich muss die Frau nur für rund sechs Monate in Haft, da ihr die sechsmonatige Untersuchungshaft angerechnet wird.

Argumentiert wurde dies mit einer Reihe von Milderungsgründen. So hatte Verteidiger Nikolaus Rast bei seinem Eingangsstatement schon ausgeführt, dass die Lebenssituation der Angeklagten extrem schwierig war. Die 30-Jährige hatte das Mädchen als ihr zweites Kind im März 2022 als "Frühchen" auf die Welt gebracht. Das Baby musste aufgrund einer seltenen Erberkrankung auch immer wieder im St. Anna Kinderspital behandelt werden. Hinzu kam eine sehr angespannte finanzielle Situation, da der Lebensgefährte und Kindesvater bereits über lange Zeit hinweg arbeitslos ist, sich aber auch im Haushalt kaum einbrachte. "Ich war total überfordert", sagte die Frau bei ihrer Einvernahme.

Der Gerichtspsychiater Peter Hofmann sprach in seinem Gutachten ebenfalls von einer enormen Überforderung der Frau, die auch - nicht für die Tat entscheidend ausschlaggebende - depressive Züge entwickelt hatte. Eigentlich wäre die Angeklagte "eine gute Mutter" gewesen, die sich sehr um ihre Kinder gekümmert hat. Hofmann legte der 30-Jährigen aber zur Last, sich keine Hilfe geholt zu haben, die in Wien in einem engmaschigen Netz vorhanden ist.

Frau zeigte sich voll geständig

Bei ihrem Prozess zeigte sich die Frau zudem auch voll geständig. Sie gab zu, ihr Kind im Juli 2022 wegen Überforderung zwei Mal geschüttelt zu haben, eine Tötungsabsicht bestritt sie jedoch vehement. "Ich wollte ihr nicht weh tun, ich bereue es, es tut mir so leid", sagte sie unter Tränen. Das Schütteln sei wie unter einem Blackout passiert.

Für das Kind hatte die inkriminierten Tathandlungen allerdings enorme Auswirkungen: Laut Gutachten wird es niemals eine normale Schule besuchen und an einem geregelten Arbeitsleben teilnehmen können. Zudem erlitt es Schäden in der Motorik, sodass es wohl nie ohne Hilfe gehen können wird.

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