Drama in Wien

Baby totgeschüttelt: U-Haft über Eltern verlängert

26.02.2024

Das Wiener Landesgericht geht weiter von Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr aus  

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Die unter Mordverdacht stehenden Eltern eines Anfang Februar in Wien vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen Säuglings bleiben in U-Haft. Das teilte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, Montagmittag auf APA-Anfrage mit. Die bisherigen Haftgründe - Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr - blieben weiter aufrecht, die U-Haft sei daher um vier Wochen verlängert worden, sagte Salzborn.

Die Eltern haben gegen diese Entscheidung eine Rechtsmittelmöglichkeit. Da ihre Rechtsvertreterinnen beim Haftprüfungstermin nicht persönlich anwesend waren, gab es von ihrer Seite vorerst keine Erklärung. Beschwerden gegen den Beschluss wären ans Oberlandesgericht (OLG) Wien zu richten.

Ermittlungen wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den 29 Jahre alten Mann und die um drei Jahre jüngere Frau wegen Mordes. Die Mutter des Babys hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem Säugling ein Krankenhaus aufgesucht, wo mit der Behandlung des mutmaßlich misshandelten Säuglings begonnen wurde. Für den kleinen Buben kam die ärztliche Hilfe zu spät. Er dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben.

Drei Tage später wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für tot erklärt. Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein so genanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten. Der kleine Körper wies außerdem einen gebrochenen Arm und eine gebrochene Rippe auf. Das von der Staatsanwaltschaft angeforderte schriftliche Obduktionsgutachten zur Klärung der genauen Todesursache liegt noch nicht vor, meinte Behördensprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage.

Offen und aus strafrechtlicher Sicht die entscheidende Frage ist, wer und unter welchen Umständen dem Kleinkind die letztlich tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Die Mutter machte dazu nach ihrer Festnahme von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Vater versicherte, er könne sich die Verletzungen seines Sohnes nicht erklären. 

Zur Vollversion des Artikels