Prozess

Besitzer verurteilt: Opfer Roman (37) nach Hundebiss Pflegefall

05.08.2024

Der Terrier-Mischling hatte den 37-Jährigen am Heimweg von der Arbeit ins Bein gebissen.

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© Roman Fuhrich
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Fatale Folgen hatte ein Hundebiss am 10. November 2022 in Floridsdorf. Ein nicht angeleinter Terriermischling, welcher dem Angeklagten gehört hatte, hatte Roman auf seinem Heimweg Am Spitz attackiert und in den linken Unterschenkel gebissen. Drei Monate heilte die Wunde nicht. Als der Verletzte wieder zur Arbeit erschien, bekam er Fieberschübe. Auch gegen den zuständigen Mediziner wird ermittelt.

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Im Vorjahr erlitt der 37-jährige Roman dann mehrere Schlaganfälle und lag zwei Wochen im Wachkoma, wobei ein medizinisches Gutachten einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Biss und den Folgen feststellte.

Mutter des Opfers schockiert

Trotzdem kämpfte sich Roman zurück ins Leben, ist aber noch immer ein Pflegefall. Der Hundebiss war laut der Mutter des Opfer drei Monate lang nicht geheilt, deshalb musste er im Krankenstand bleiben. "Nach den Schlaganfällen war Roman acht Monate im Spital gelegen", sagt sie zu oe24. "Wir sind froh, dass er mittlerweile mit Rollator wieder gehen kann, sprechen kann er aber nicht mehr." Am Montag hat sie gemeinsam mit dessen Ehefrau ihren Sohn zum Prozess begleitet.

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Hundebesitzer rechtskräftig verurteilt

Vor dem Landesgericht in Wien stand am Montag der 38-jährige Hundebesitzer, der aus dem Obdachlosenmilieu in Floridsdorf stammen soll. In der Einvernahme, die für Zuhörer zum Großteil unverständlich gewesen sein soll, erklärte der Angeklagte, dass sein Hund schon mehrmals gebissen hätte. Zwar habe er zu dem Zeitpunkt keinen Beißkorb getragen. Eine Leine hat er sicher oben g'habt." Wie es zum Biss gekommen sei, "weiß ich selber eigentlich nicht". Jemand müsse den Hund "provoziert" haben, vermutete der Angeklagte.

Der Mann wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Dauerfolgen rechtskräftig zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Das Opfer bekam Schmerzensgeld in Höhe von 18.500 Euro zugesprochen. 

Bei der Strafbemessung wurde die Beeinträchtigung des 38 Jahre alten Angeklagten berücksichtigt: Der Mann, der ausgesprochen verwahrlost und in Begleitung einer Erwachsenenvertreterin zu Gericht kam, leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten kam jedoch zum Schluss, dass es sich dabei um keine nachhaltige und schwerwiegende Störung handelt. Der 38-Jährige wurde von einem psychiatrischen Sachverständigen als zurechnungsfähig und damit schuldfähig eingestuft.
 

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