3 Freisprüche
Betrunkene Fahrgäste beklaut: Taxler muss in den Knast
18.04.2024Gleich vier Angeklagte sollen gemeinsame Sache gemacht haben. Doch aufgrund von Zweifeln, die im Raum standen, wurde nur ein Taxler verurteilt.
Über mehrere Jahre sollen Taxifahrer zwischen 34 und 57 Jahren gezielt ihre betrunkenen, gut betuchten Opfer vor Diskotheken ausgesucht haben, um diese zu beklauen. Die Fahrer hatten es besonders auf teure Uhren abgesehen. Obwohl vier Angeklagte am Donnerstag vor Gericht standen, gab es lediglich einen Schuldspruch für den teilgeständigen Hauptangeklagten mit vier Jahren Haft. Die drei anderen Männer wurden im Zweifel freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Vom Gericht wurden ihnen in erster Linie gewerbsmäßiger, schwerer Diebstahl vorgeworfen. Zur Anklage wurden in dem Schöffenprozess unter dem Vorsitz der Richterin Magdalena Klestil-Krausam fast 20 Diebstahlsfakten gebracht. In zwei weiteren Fällen, in denen den Betroffenen die Uhr gewaltsam vom Handgelenk gerissen oder zumindest versucht wurde, wurde dem Hauptangeklagten Raub angekreidet.
Insgesamt ist ein Schaden von 350.000 Euro inkriminiert. Zudem angeklagt war wegen Hehlerei ein weiterer Mann, der für den Weiterkauf eines gestohlenen Chronometers gesorgt haben soll, wobei in diesem Fall kein Beweis für einen Zusammenhang mit dem Haupttäter festgestellt werden konnte.
Für den Hauptangeklagten gab es Schuldsprüche wegen der gewerbsmäßigen Diebstähle, wegen eines versuchten Raubes sowie Urkundenfälschung und Geldwäsche - allerdings nicht wegen aller vorgeworfener Fakten. Zugute kam dem Beschuldigten u.a., dass sich die betrunkenen Opfer zumeist nicht wirklich erinnern und vor allem die Täter nicht eindeutig identifizieren konnten.
Opfer fühlten sich in Sicherheit
Davon profitierten auch die beiden mitangeklagten Taxler, die im Zweifel freigesprochen wurden. Das Wiedererkennen, falls überhaupt, reichte nicht "mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung", so Klestil-Krausam. Der wegen Hehlerei Angeklagte habe sogar "einen sehr guten Eindruck" gemacht. "Und welcher Hehler gibt schon seinen wahren Namen an?"
Vom Schöffensenat wurden als mildernd der bisherige ordentliche Lebenswandel und das reumütige Geständnis zugestanden. Erschwerend waren die mehreren Verbrechen, die Gewerbsmäßigkeit, der Tatzeitraum über mehrere Jahre sowie die Schadenshöhe. Zudem sei alles von Anfang bis Ende geplant gewesen. Zudem hätten sich die Opfer im Taxi in Sicherheit gefühlt und nicht damit gerechnet, bestohlen oder beraubt zu werden. Deshalb wäre die vierjährige Strafe zur Gänze unbedingt ausgesprochen worden.
Der Hauptangeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.