Adoptionsverbot

Blindes Paar verklagt Republik Österreich

09.01.2015

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen.

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© schwarzl
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Das blinde Paar aus Traun in Oberösterreich, das sich seit Jahren vergeblich bemüht ein Kind zu adoptieren, hat sich jetzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewandt. Es verklagt die Republik Österreich auf Durchführung des Verfahrens ohne Diskriminierung. Das teilte es in einer Presseaussendung am Freitag mit.

Das blinde Paar will seit 2010 ein ebenfalls blindes bulgarisches Kind adoptieren. Es ist damit aber bei den Behörden in Österreich und auch in Wien abgeblitzt. "Die Blindheit war nicht das Ausschlaggebende", wurde in Oberösterreich argumentiert. Es habe noch andere Faktoren gegeben, die aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden. Das Paar bekämpfte die Entscheidung durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof und zuletzt wurde auch der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet.

Das dauert den beiden zu lange, sie klagen nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei argumentieren sie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese sehe vor, jeder habe einen Anspruch darauf, dass seine Angelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt werden. Außerdem gehe es um die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf Nicht-Diskriminierung. Gegenstand der Beschwerde gegen die Republik Österreich ist weiters die Annahme, dass das in diesem Fall eine Rolle spielende Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das OÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz die Menschenrechtskonvention verletzen würden.
 

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