Wien

Bombendrohung: Bedingte Einweisung

18.02.2015

34-Jähriger hörte Stimmen und wollte Christen und Moslems versöhnen.

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© Millenniums City
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Ein 34-Jähriger, der am 18. November 2014 mit einer Bombendrohung in der Millennium City in Wien-Brigittenau für helle Aufregung gesorgt hatte, ist am Mittwoch im Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Einweisung wurde allerdings nur bedingt ausgesprochen, der Betroffene wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.

Bombendrohung

Der Mann hatte in Begleitung seiner vierjährigen Tochter den Outdoor-Spielplatz in dem beliebten Shopping- und Entertainment-Center am Handelskai aufgesucht. Weil er auffallend lange im Eingangsbereich herumstand, sprach ihn ein Angestellter an, ob er nicht Tickets kaufen wolle. Daraufhin schrie der 34-Jährige herum und verlangte, mit einem Beamten des Verfassungsschutzes sprechen zu können - der gebürtige Tschetschene hatte eine Zeit lang für diese Behörde als Dolmetscher gearbeitet.



Dem Verfassungsschützer gegenüber brachte der Mann am Telefon dann eine Bombe ins Spiel, die er angeblich in einem Rucksack bei sich trage. Der Spielplatz, in dem sich zu diesem Zeitpunkt 70 bis 80 Besucher befanden, wurde unverzüglich geräumt, die Millennium City abgesperrt, die dort vorbeiführende U-Bahn-Linie U6 stellte den Betrieb ein. Schließlich wurden aus Sicherheitsgründen weite Teile des Gebäudes evakuiert - 900 Menschen wurden nach draußen gebeten.

Im Spielplatz verschanzt
Die WEGA überwältigte währenddessen den 34-Jährigen, der sich mit seiner kleinen Tochter im hinteren Bereich des Spielplatzes verschanzt hatte. Im Rucksack wurden anstelle der befürchteten Bombe zahlreiche Lego-Steine sichergestellt.

Nach der Festnahme des zweifachen Familienvaters, der zuletzt als Chauffeur gearbeitet hatte, wurde rasch klar, dass dieser von einer psychischen Erkrankung gekennzeichnet war. "Eine Einvernahme war zunächst nicht möglich. Außer über religiöse Themen hat er nichts gesprochen", berichtete Staatsanwältin Stefanie Schön nun in der Verhandlung. Bei der Befragung durch die Polizei hätte sich der 34-Jährige außerdem eine Socke in den Mund gestopft und versucht, sich mit Papier die Haut aufzuritzen, wusste Schön.

Paranoide Schizophrenie
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Mann eine paranoide Schizophrenie. Er war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig, somit auch nicht schuldfähig und konnte daher nicht bestraft werden. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Christian Gneist) leistete dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft Folge, sprach die Einweisung aber bedingt aus, wobei eine Probezeit von fünf Jahren festgelegt wurde.

Den krankheitseinsichtigen Mann wurde die Weisung erteilt, sich weiter der medikamentösen Therapie zu unterziehen, die er seit seiner Festnahme erhält und auf die er nach Darstellung der behandelnden Ärzte gut anspricht. Über den Fortgang der Behandlung hat er vierteljährlich dem Gericht zu berichten. Sollte sich der 34-Jährige daran halten und in den kommenden fünf Jahren unauffällig bleiben und sich nichts zuschulden kommen lassen, wäre nach Fristablauf die Sache für ihn strafrechtlich erledigt.

"Illusionen"
Der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Mann hatte dem Gericht erklärt, er habe plötzlich "irgendwelche Illusionen gehabt". Einige Wochen lang habe er schon nicht mehr schlafen können und "viele Bücher über Religion" gelesen. Schließlich habe er innere Stimmen gehört: "Ich hab' mir eingebildet, dass ich ein Prophet bin. Ich wollte, das sich Christen und Moslems versöhnen. Mit dieser Tat wollte ich das bewirken."

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