Dem „Fall Kartnig“ zum Trotz – Die Fußfessel ist sinnvoll.
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Donnerstag in der Fragestunde des Bundesrates die Fußfessel für verurteilte Straftäter verteidigt. Ungeachtet des "Falls Hannes Kartnig" habe sich der elektronisch überwachte Hausarrest als notwendiges und sinnvolles Instrumentarium bewährt, sagte der Ressortchef in Bezug auf die umstrittenen Ausgänge des Ex-Sturm-Graz-Präsidenten.
Fall „Kartnig“ schadet dem Image der Fußfessel
Brandstetter rief laut Parlamentskorrespondenz dazu auf, die jüngsten Vorkommnisse nicht zum Anlass zu nehmen, die Fußfessel schlecht zu machen. Diese sei allein schon aus der notwendigen Reduzierung der Häftlingszahlen sinnvoll und auch wegen der internationalen Verpflichtung Österreichs, einen menschenrechtskonformen Strafvollzug zu garantieren. Die Vorkommnisse rund um Hannes Kartnig
würden der Grundidee der elektronischen Überwachung von Straftätern jedoch schaden, zeigte sich der Minister nicht erfreut.
Zur geplanten Einrichtung einer Generaldirektion für den Strafvollzug nach dem Muster der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sind laut Brandstetter die gesetzlichen Grundlagen weitgehend ausgearbeitet. Er rechnet mit einem Inkrafttreten der neuen Struktur im Juli 2015.