Im Zweifel für den Angeklagten: Weil die Justiz einem 37-Jährigen nicht nachweisen konnte, seine kleine Bulldogge vom 5. Stock in den Tod geworfen zu haben, wurde ein mutmaßlicher Tierquäler freigesprochen. Seine dreiste Behauptung, der Hund wäre gesprungen, konnte nicht widerlegt werden.
Dem Wiener (37) wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe am 26. Juni 2023 in Floridsdorf seinen Hund vom Balkon geworfen, nachdem die französische Bulldogge ihn gebissen hatte.
"Es kann so sein, wie es der Herr Staatsanwalt sagt. Es kann aber auch anders gewesen sein", bilanzierte Richter Georg Olschak am Ende der Verhandlung - und sprach den Angeklagten im Zweifel (nicht rechtskräftig) frei.
Der 37-Jährige hatte in seiner Einvernahme behauptet, der Hund wäre ohne sein Zutun über das nur 1,1 Meter hohe Balkongeländer in die Tiefe gesprungen. Fest steht, dass der Hundehalter das Tier in einem Planschbecken auf seinem Balkon gebadet hatte. Dabei dürfte er gebissen worden sein, wobei der Verteidiger betonte, es habe sich nur um ein Schnappen gehandelt. In Folge einer jähen, das Tier abschüttelnden Handbewegung soll der Hund weggesprungen und dabei über die Brüstung gekommen sein. Zum Entsetzen seines Mandanten, wie der Verteidiger versicherte: "Er hat den Hund heiß geliebt."
Eine im selben Haus lebende Zeugin, die sich im Tatzeitpunkt in ihrer Wohnung befand, bezweifelte das. Sie schilderte, sie habe zunächst ein menschliches Brüllen - offensichtlich einen Aufschrei nach dem Hundebiss -, dann ein Quietschen, das sie der Bulldogge zurechnete, und am Schluss ein "Klatschen am Beton" gehört. Sie sei dann gleich runtergelaufen und habe das verendete Tier vorgefunden. Der Besitzer, der wenig später dazu kam, habe sich um das tote Tier "nicht gschert" und sogar abgestritten, "dass der Hund ihm gehört", berichtete die Frau. Der Mann habe "nicht nüchtern" gewirkt.
Von diesem Dachgeschoss fiel Hund in die Tiefe.