Mordversuch im Park

Bursch (15) schnitt Opfer halbes Ohr ab

04.12.2020

Weil er sich wegen seiner Figur beleidigt fühlte, stach ein Teenie einen Familienvater nieder.

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© Symbolbild/Getty Images
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Wien. Wegen einer Nichtigkeit stach ein 15-jähriger Schüler rasend vor Wut im Sommer in einem Park in Wien-Ottakring einen 43-jährigen Familienvater nieder. Das Opfer hatte ­lediglich einen Streit schlichten wollen, der sich um die schmächtige Figur des Teenagers gedreht hatte. Wegen versuchten Mordes stand der Bursch am Freitag vor dem Straflandesgericht, er fasste 4,5 Jahre Gefängnis aus.

Der Angeklagte behauptete, alles sei „ein Unfall“ gewesen. Er hatte sich in dem Park mit mehreren Freunden getroffen, auf einer wenige Meter entfernten Bank saßen drei Männer, tranken miteinander Bier. Als einer von ihnen hörte, wie der 15-Jährige seinen Freunden erzählte, er sei früher „urdünn“ gewesen, mischte er sich ein und meinte lachend, er sei noch immer dünn.

Angeklagter: ›Dachte nicht, dass ich zusteche‹

Messer-Attacke. Da drehte der Jugendliche durch, zumal der Bursch Kampfsport betrieb und seine Statur betreffend eine andere Selbstwahrnehmung hatte. Er ging zu den Erwachsenen und schlug dem 27-Jährigen, von dem er sich beleidigt fühlte, unvermittelt mit der Faust ins Gesicht.

Nach dem Faustschlag habe der Jugendliche noch ein Messer aus der Tasche gezogen: „Da bin ich davongelaufen und habe mich in einem Stiegenhaus versteckt“, sagte er 27-Jährige als Zeuge aus.

Weniger Glück hatte der 43-Jährige, der den Streit schlichten wollte. Nachdem er das Messer gesehen hatte, wollte er ebenfalls flüchten, war aber nicht schnell genug. Nachdem der Schüler mehrmals auf ihn eingestochen und ihm das halbe Ohr abgetrennt hatte, ließ er vom 43-Jährigen ab und lief davon.

Vor einen Schöffensenat behauptete der 15-Jährige, er sei angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt: „Das war alles ein Unfall. Ich hab’ mir nicht vorgestellt, dass ich ihn ­absteche.“

Das Urteil: viereinhalb Jahre Haft, nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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