Einigung

Café Landtmann kann bleiben: Miet-Streit beendet

25.09.2023

Der Rechtsstreit zwischen Pächter und Vermieter des berühmten Café Landtmann im 1. Wiener Bezirk ist nach zwei Jahren gelöst. Das Traditions-Kaffeehaus wird am Standort nahe des Burgtheaters weiter betrieben.

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© TZOesterreich/Christian Bruna - Wolfgang Wolak - Fotomontage
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In dem Konflikt ging es um nicht gezahlte Mieten während der Corona-Pandemie. Jetzt haben sich die Streitparteien - der Kaffeehausbetreiber Berndt Querfeld und die Vermieterin, die NOvoreal AG der Karl Walschek Privatstiftung -  "einvernehmlich und gütlich" auf einen Vergleich geeinigt, wie am Montagabend mitgeteilt wurde.

Vergleich

"Die Querfelds Wiener Kaffeehaus GmbH betreibt weiterhin das Café Landtmann am bisherigen Standort. Berndt Querfeld freut sich über die Einigung und den Fortbestand der Zusammenarbeit mit Novoreal. Auch Dr. Martina Schmidradner, Vorstand der Novoreal AG, begrüßt, 'dass wir im partnerschaftlichen Miteinander zu einer fairen Lösung gefunden haben'," heißt es in einer Aussendung.

Eine für Freitag anberaumte weitere Verhandlung findet nicht mehr statt. 

Streit um ausgesetzte Mietzahlungen während Corona

Die Vermieter des bekannten Innenstadt-Kaffeehauses waren 2021 vor Gericht gezogen. Der Vorwurf: Querfeld habe eigenmächtig die Mietzahlungen in den Lockdown-Monaten ausgesetzt und in anderen Monaten stark reduziert. Querfeld wiederum sah sich wegen der Geschäftseinbußen durch die Corona-Maßnahmen im Recht. Der Streitwert belief sich auf mehrere hunderttausend Euro.

Zu Mietzahlungsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und deren Vermietern gibt es inzwischen schon mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen. Im Mittelpunkt stand oft wie beim Landtmann etwa die Frage, wie sich die behördlichen Corona-Maßnahmen von Abstands- und 3G-Regelungen über die Registrierungspflicht bis hin zu verkürzten Sperrstunden auf den Umsatz und die Kundenzahlen ausgewirkt haben. Und der Umsatz sei deutlich gesunken, argumentierte Querfeldt in seinem Streitverfahren. Anders sahen das die Vertreter der Vermieterin und Klägerin. Diese argumentierten unter anderem, dass das Café Landtmann durch die vorübergehende Einrichtung von Take-away und eines Lieferservices auch während der Pandemie zumindest teilweise benutzbar war.

Fortbestand des Landtmann gesichert

Die Wlaschek-Stiftung wollte ihren Angaben zufolge immer einen Vergleich, bestritt dass eine Neuverpachtung Thema sei, obwohl es Interesse gebe. Das Café Landtmann solle so bleiben, wie es ist. Der Fortbestand ist mit dem Vergleich nun grundsätzlich gesichert.  

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