Angeklagter in U-Haft
Drogenprozess gegen "Ibiza-Detektiv" mit Zeugen fortgesetzt
13.10.2021Angeklagter bestreitet Vorwurf, 1,25 Kilo Kokain weitergegeben zu haben.
St. Pölten. Der Drogenprozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian H., ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten mit Zeugenbefragungen fortgesetzt worden. Der 40-Jährige soll mehr als ein Kilo Kokain weitergegeben haben. Die Befragung der Hauptbelastungszeugin war schwierig, ihre Angaben widersprachen sich mitunter. Der Angeklagte hatte sich am ersten Prozesstag nicht schuldig bekannt. Am Mittwoch wird es kein Urteil geben.
Der Privatdetektiv soll laut Staatsanwalt Bernd Schneider insgesamt 1,25 Kilo Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70 Prozent 2017 und 2018 nahe der niederösterreichischen Stadt Haag (Bezirk Amstetten), in Salzburg und Oberösterreich zu einem Grammpreis von 40 Euro an einen Bekannten übergeben haben. Damit soll Julian H. laut Anklage Schulden beglichen bzw. seine triste finanzielle Situation aufgebessert haben. Die beiden Verteidiger Wolfgang Auer und Oliver Scherbaum hatten am ersten Verhandlungstag von konstruierten Vorwürfen gesprochen.
Zwei Zeugen belasten ihn
Belastet wird der in U-Haft sitzende Angeklagte von zwei Zeugen. Der Mann und seine ehemalige Geliebte waren vor rund einem Jahr wegen Drogendelikten verurteilt worden. Die Slowakin, deren Einvernahme am ersten Verhandlungstag am 8. September aufgrund psychischer Probleme abgebrochen werden musste, wurde am Mittwoch auf ihren Wunsch hin in Abwesenheit des Angeklagten befragt. Ihre Angst vor dem Beschuldigten erklärte sie damit, dass er sie mit einer Pistole bedroht habe.
Zu dem Vorfall soll es im Büro des männlichen Belastungszeugen gekommen sein. Sie sei alleine mit Julian H. in den Räumlichkeiten gewesen, habe ihn massiert und dann in den Schwitzkasten genommen und gesagt, er solle den Mann nicht in schlechte Geschäfte verwickeln. Daraufhin habe ihr der Angeklagte ein Video von ihr beim Drogenkonsum gezeigt. "Er nahm eine Pistole und setzte sie mir an den Kopf. Er betätigte den Abzug, aber die Waffe war nicht geladen", hatte sie in ihren vorangegangenen Einvernahmen durch die Polizei ausgesagt. "Es fällt auf, dass Sie auch heute den Vorfall nicht chronologisch schildern können", merkte der Richter an. "Weil es der schlimmste Tag für mich war", meinte die Slowakin dazu, die im Laufe der Befragung in Tränen ausbrach.
"Ungewöhnlich häufig einvernommen worden"
"Sie sind ungewöhnlich häufig einvernommen worden. Haben Sie eine Erklärung dafür?", wollte der Richter von der Zeugin bezüglich der mehr als zehn Befragungen durch die Polizei wissen. Die Slowakin begründete das damit, dass sie einen Schlussstrich ziehen wollte. Zudem habe die Polizei sie immer wieder zu Beweisen in ihrem Handy befragt. Diskrepanzen zeigen sich laut dem Richter in den Aussagen der Frau auch in Bezug auf die Anzahl der Übergaben, bei denen sie dabei gewesen sein soll. Eine Weitergabe von einem halben Kilo Kokain in Oberösterreich habe sie erst in ihrer achten oder neunten Einvernahme erwähnt. "Das widerspricht dem Motiv, reinen Tisch zu machen", meinte der Richter. Die Frau entgegnete: "Ich habe mich gefürchtet, das der Polizei zu sagen."
Auch während der Befragung am Mittwoch sprach die Zeugin zunächst von zwei und dann erst auf Nachfrage des Richters von drei Übergaben, bei denen sie dabei gewesen sein soll. "Der Druck auf mich ist enorm", begründete die Frau ihre unterschiedlichen Angaben. Der Richter bezeichnete die Aussagen der Zeugin zum Zeitpunkt von Übergaben und zur Drogenmenge als "äußerst konfus". Handschriftliche Aufzeichnungen über Suchtmittelabnehmer und -menge stammen den Angaben zufolge nicht vom Angeklagten, weshalb kein Gutachten dazu eingeholt wird.
Schwierige Befragung der Hauptbelastungszeugin
Die Befragung der Hauptbelastungszeugin gestaltete sich schwierig, die Frau wechselte immer wieder zwischen Deutsch und Slowakisch. "Es ist derart unstrukturiert und unchronologisch, was sie erzählt. Da kennt sich kein Mensch aus", meinte der Richter zur Dolmetscherin. Schließlich wurde die Einvernahme vertagt und es wurden in Folge andere Zeugen befragt.
Die Aussagen der beiden Belastungszeugen stehen teilweise im Widerspruch. Der mutmaßliche Abnehmer des Kokains hatte das am ersten Verhandlungstag mit psychischen Problemen der Frau begründet. Der Angeklagte äußerte hingegen die Vermutung, dass der Zeuge für falsche Vorwürfe gegen ihn Geld bzw. geldwerte Sachleistungen in Form von Anwaltshonorar bzw. nach der Verurteilung eine Fußfessel erhalten habe. Das bestritt der Mann. Er gab jedoch - wie am Mittwoch auch seine Ehefrau und sein Sohn im Zeugenstand - an, dass ein Lobbyist das Honorar seines Verteidigers im Drogenprozess in Salzburg bezahlt hatte.
Lobbyisten kontaktiert
Ein ehemaliger Geschäftspartner des Angeklagten und des Hauptbelastungszeugen gab an, dass er nach Veröffentlichung des Videos von einem Lobbyisten kontaktiert worden sei. Es kam den Angaben zufolge zu einem Treffen. Gemeinsam mit seinem früheren Geschäftspartner habe er 40.000 Euro und später 15.000 Euro erhalten. "Die Vereinbarung war, dass ich Informationen über das Ibiza-Video, die Hintermänner und Firmen weitergebe", sagte der Zeuge. Für falsche Vorwürfe bzw. belastende Angaben sei er nicht bezahlt worden.
Sein ehemaliger Geschäftspartner habe ihm im Juni oder Juli 2019 erzählt, dass H. bei ihm Schulden gehabt und ihn mit Kokain beliefert habe. Diese Information habe er jedoch für sich behalten. Weitergeschickt habe er jedoch ein Foto von Equipment zur Hanfaufzucht in einem Gebäude im Eigentum des Angeklagten, das in Folge auf einer Onlineplattform veröffentlicht wurde. Ein ebenfalls in diesem Zusammenhang publik gewordenes Foto von einer Cannabisplantage habe er von Google heruntergeladen, es handelte sich dabei um ein Symbolbild, erklärte der Zeuge.
Eine weitere Zeugin berichtete ebenfalls von einer Kontaktaufnahme durch den Lobbyisten. Sie habe aber eine Zusammenarbeit abgelehnt.
Prozess erneut vertagt
Am Nachmittag zeichnete sich bereits ab, dass der Prozess erneut vertagt werden muss. Die weitere Einvernahme der Hauptbelastungszeugin und die Befragung des Lobbyisten wird nach Einschätzung des Richters jeweils mehrere Stunden dauern.
Bei einem Schuldspruch drohen Julian H. bis zu 15 Jahre Haft. Neben Suchtgifthandel wird dem 40-Jährigen vorgeworfen, einen gefälschten slowenischen Führerschein und Personalausweis, die auf den Namen einer rumänischen Bekannten lauteten, besessen und übergeben sowie bei einer Polizeikontrolle am 7. Mai 2019 in Wien eine gefälschte slowenische Lenkberechtigung vorgewiesen zu haben. "Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass diese Dokumente falsch sind", hatte der Angeklagte am ersten Tag der Schöffenverhandlung eingeräumt.
H. soll das Video hergestellt haben, das den damaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zeigt. Nach Veröffentlichung der Aufnahmen im Mai 2019 verloren nicht nur Strache und Gudenus ihre Jobs, sondern es kam auch zum Bruch der türkis-blauen Koalition. Eine Neuwahl war die Folge.